Mit Kanonen auf Spatzen geschossen?

Mit der Zeit sieht man so einige semi-guidelinekonforme Dosen, an denen man sich irgendwie immer weniger stört. Die Filmdose im Deckel des Zaunpfostens, der dafür beschädigt wurde… massenhaft Dosen, die ungefragt auf privaten Wiesen oder Wäldern liegen… usw. Streng genommen alles Kandidaten für die Zwangsarchivierung, Freunde macht man sich allerdings mit solchen, ich nenn es mal Bagatell-SBAs*, nur bedingt.
Mal abgesehen davon, dass diese Art (Tradi, Mikro, schneller hin und mit) nicht zu meinen bevorzugten Cachetypen gehört und ich vermutlich nicht einmal angehalten hätte, würde ich bei einer Dose an einer solchen Stelle…

doseanbahnschranke

… nicht einmal über einen SBA-Log nachdenken.
Allerdings sieht das nicht jeder so:

Der Cache liegt direkt am Bahngleis!
Hier besteht direkte Gefahr im Bahnverkehr.
Guidelines
(visit link)
„Cache is near active railroad tracks. In the United States we generally use a distance of 150 ft (46 m) from tracks. Other local laws may vary.“

Quelle: SBA-Log

In der grünen Hölle gab es dazu vom SBA-Logger noch eine Frage mit einer weiteren Begründung:

Ich habe vor kurzem eine Dose gesucht, die direkt am Bahngleis versteckt ist.
So kam ich leider nicht an einem SBA vorbei.

Quelle: Geoclub

Würde die Dose auf der freien Strecke liegen, auf der angesichts von Fußgängern in Gleisnähe der Lokführer über eine Notbremsung nachdenken würde, hätte ich auch einen SBA geloggt. Bei einem beschrankten Bahnübergang und direkt an/unter der Schranke… in meinen Augen eher mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Dennoch stellt sich mir die Frage, ob ich in der Hinsicht einfach nur abgestumpft bin… Zeit für eine Umfrage.

Ist der SBA berechtigt?

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* NA (Needs Archived) wurde ursprünglich SBA (Should be archived) genannt
Bildquelle: Geoclub

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Datum: Dienstag, 7. Februar 2012 14:57
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22 Kommentare

  1. 22

    Ich hatte mal nen ähnlichen Fall, allerdings lag da die Dose an einer Signalanlage, welche nicht an einem Übergang war. Ich loggte mit bitte um Umverlegung und schrieb den Owner noch direkt an. Er reagierte prompt und die Dose ist nun außerhalb des Gefahrenbereichs. Das ist aber sicherlich keine Standartreaktion.

    Manchmal ist’s besser wenn man miteinander redet, als nur aufeinander rumhackt ;)

    Keine Ahnung was ich gemacht hätte, wenn er nicht reagiert hätte…..schliesslich ist aber auch jeder selbst dafür verantwortlich an solch einer Stelle zu suchen…..

    Prinzipiell muss es aber wirklich nicht sein, es gibt soviele andere (tolle) Locations.

  2. 21

    Sowas würd ich dem Rev melden

  3. 20

    Ich halte den SBA hier für gerechtfertigt.
    An Schranken besteht ein erhebliches Risiko sich die Finger zu klemmen.
    Wenn die Dinger nicht so alt wären, heute bekäme man die nicht mehr zugelassen.

    Und dort Leute vorbeizuschicken, alles abzufingern, das geht nicht.

  4. 19

    @TandT:
    Bisher bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass es unter den Reviewern neben der Bandbreite eigener Auslegung auch einen gewissen Mindestkonsens bezüglich bestimmter Sachverhalte gibt. Dazu gehören nach meiner Beobachtung z.B. auf jeden Fall das Einhalten der Abstandsregel. Bei einer Regel, die das Benutzen einer „… öffentliche(n) Einrichtung, die noch dazu der Sicherheit von Verkehrsteilnehmern dient als Cachewirt…“ verbietet, bin ich von meinem „common sense“ davon ausgegangen, dass hier auf Reviewerseite ebenfalls ein Handlungskonsens besteht. Da macht mich die doch sehr unterschiedliche Sichtweise mehr als stutzig.

    Viele Grüße
    Gerald

  5. 18

    @Mystphi:
    Wenn Dich das wirklich interessiert und Du mit Deinem letzten Beitrag nicht nur stänkern willst, dann das musst Du bitte den freischaltenden Reviewer fragen; nicht mich. Ich kann hier selbstverständlich nur meine eigene Sicht der Dinge schildern.

  6. 17

    Ganz ehrlich.
    In ländlichen Regionen gibt es teilweise keine Schranken an Bahnschienen, hier überquert trotz regen Verkehr der Traktor – Milchvieh – Autos – Kinder – Radfahrer – Wanderer/Spaziergänger alles die Gleise..
    Ich finde wenn man schon über derartiges sich den Kopf zerbricht, sollte man sich überlegen was öfter vorkommt, Cache die wie dieser sind oder oben beschriebene ;)
    Es ist in etwa wie der Förster der mit lärmender Musik in den Wald fährt und der Meinung ist das 2 Spaziergänger sein Wild beim Bambi zeugen stören könnten!

  7. 16

    Selbst bei „Dose auf der freien [ICE-]Strecke, auf der angesichts von Fußgängern in Gleisnähe der Lokführer über eine Notbremsung nachdenken würde“ ist man nur einer von 2 NA-Loggern unter 200 Cachern, die die Lage voll in Ordnung finden.
    Da läuft mancher sogar von der anderen Seite über die mehrgleisige ICE-Strecke statt durch den Fußgängertunnel um das nur 6m vom Gleis entfernte Ding zu loggen.
    Mein erneuter NA-Eintrag mit Fotodokumentation führte immerhin dazu, dass das Attribut „für Kinder geeignet“ entfernt wurde…
    http://coord.info/GC2XX4A

  8. 15

    Hallo JR,

    danke für das Aufgreifen des Themas in Deinem Blog.
    Das ich mit meinem NA so eine Welle auslöse, hätte ich nicht gedacht. Mir wurde von Anfang an eingetrichtert: Ein Cache am Bahngleis ist Tabu! Egal ob Deutschland, USA oder der Rest der Welt.
    Vor allem, wenn dieser so nah an der Strecke liegt.

    Sypher21

  9. 14

    @Dennis :bravo: absolut richtig

    Ich schlage für die potenziellen Anwärter auf den DARWIN-AWARD vor, sich einen Powertrail entlang einer ICE-Strecke mit magnetischen Filmdosen zu legen … für die Übriggebliebenen empfehe ich einen „T4 Challenge“ als Abschluß in 5 Metern Höhe an einem Oberleitungsmast …

    Was ist denn so schwer dran zu verstehen, dass ein Cache in unmittelbarer Nähe einer aktiven Eisenbahnllinie nichts zu suchen hat? Gruß an den Reviewer, der diesen Quatsch auch noch freigeschaltet hat :wallbash:

  10. 13

    @TandT:
    Wenn es tatsächlich so wäre, dass eine Archivierung bei diesem Cache deshalb notwendig wäre, weil er an sicherheitsrelevanten Einrichtungen angebracht ist, warum hat dann der Reviewer

    a.) in seiner Note dies nicht zum Ausdruck gebracht sondern stattdessen einen ganz anderen Sachverhalt ins Spiel gebracht?

    b.) den Cache nicht sofort zwangsarchiviert?

    Viele Grüße
    Gerald

  11. 12

    Ganz klar SBA!
    Bin selber Lokführer und halte das für sehr gefährlich. Es ist nie ausgeschlossen das eine Schrankenanlage einen defekt hat (Das passiert öfter als manche denken) Kommt ein schneller Zug un du hast ne luftige Jacke an kann es das für dich gewesen sein. Zudem verleitet der Cache zum suchen an der Bahnstrecke.

  12. 11

    Grundsätzlich sollte doch von jedem Menschen ein gewisses Maß an „common sense“ erwartet werden dürfen, allerdings gibt es dann auch immer wieder welche, deren Fähigkeiten diesbezüglich nicht sehr weitreichend sind oder die sich von Haus aus gerne über gewisse Dinge einfach keine Gedanken machen, weil das Überschreiten von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien ja so toll ist und zur Festigung des eigenen Egos beiträgt.

    @ rolf:
    Ob es in der Schweiz Gesetze gibt, die das Platzieren eines Caches an sicherheitsrelevanten Bahneinrichtungen untersagen entzieht sich leider meiner Kenntnis. Aber auch hier würde ich als vorausschauend denkender Mensch gar nicht erst auf die Idee kommen, dort einen Cache zu platzieren.

    @ JR:
    Besorg‘ Dir mal größere Fußnotenzeichen… :ups:

  13. 10

    Aber den Statistikpunkt hat der SBA-Logger dann doch gerne noch mitgenommen :evil:

  14. 9

    Allerdings greifen bei diesem Cache auch keine deutschen Gesetze, da er in der Schweiz liegt und wahrscheinlich von einem Kind gelegt wurde.
    Aber die Cachepolizei hatte ein Erfolgserlebnis, denn mit der Genehmigungskeule kann man fast jeden Cache beseitigen.

  15. 8

    @TandT: Damit dürften dann Leitplanken, Straßenschilder, Ampeln und sonstige Einrichtungen des öffentlichen Straßenverkehrs ebenfalls nicht mehr als Cacheversteck genutzt werden. Ist nur die Frage warum das Zeug überhaupt noch freigeschaltet wird…
    BTW: Der geneigte Leser weiß das Sternchen beim ersten Auftauchen von „SBA“ als Fußnotenzeichen zu interpretieren. ;-)

  16. 7

    Ja, der NA (Hinweis an die Redaktion: SBA heißt das schon länger nicht mehr) ist völlig berechtigt, denn hier wurde eine öffentliche Einrichtung, die noch dazu der Sicherheit von Verkehrsteilnehmern dient als Cachewirt gewählt. Ich erspare mir an dieser Stelle das Zitieren der entsprechenden Richtlinie, die sich bei bedarf auf geocaching.com/about/guidelines.aspx nachlesen lässt.

    Es ist heutzutage leider nicht mehr auszuschließen daß Cacher bei ihrer Suche auch Dinge demontieren und die Sicherheitseinrichtung auf diese Weise beschädigen. So wurden bei anderen Caches z.B. schon Teile von Fußgängerbrücken in einer Nacht-und-Nebel-Aktion abgebaut um den unter den Holzbohlen befindlichen Abseilcache ohne Kletterausrüstung zu erreichen. Die ganze Aktion wurde dann auch noch fotografisch dokumentiert und sich dafür öffentlich im Log auf die Schulter geklopft.

    Man sieht also: Dummheit ist leider nicht nur in den USA ein großes Problem, daher hat eine solche Richtlinie nicht nur dort ihre Daseinsberechtigung.

    Mit den 45 Metern Abstand hat das im Übrigen überhaupt nichts zu tun. Diese Richtlinie wird dank Klarstellung durch Groundspeak schon seit geraumer Zeit nicht mehr angewendet, da sie auf lokalen Gesetzen in den USA beruht, die es in der Form in Deutschland nicht gibt.

  17. 6

    Ein klares „Jein“ :ugly:
    Von der Stelle, an der die Dose versteckt ist, abgesehen: wer eine Abweichung am GPSr hat und wenig Erfahrung, der sucht auch näher an den Schienen, auf der anderen Seite und rechts oder links vom Bahnübergang (der Hint ist so eindeutig….aber wer liest denn schon gerne Hints).
    Dann ist die Gefahr für Leib, Leben und Bahn durchaus höher anzusetzen.
    Daher mein Votum eher in SBA….. aber andere mögen da anders entscheiden 8)

    Schöne Grüße,
    Jan

  18. 5

    Dieser SBA ist in meinen Augen nicht berechtigt gewesen. Die alte Bahnregel mit den 45m bezog sich auf Amerikanische Gesetze und wurde hier in Deutschland bereits aufgehoben. Da es sich bei der Location um eine Stelle handelt, die für das öffentliche Betreten vorgesehen ist, ist gegen diese Dose absolut nichts einzuwenden, außer vielleicht … ist der Platz wirklich so schön, dass da ein hin muss :-? ?

    Viele Grüße
    Gerald

  19. 4

    Ob da eine Dose nötig war, kann ich nach dem Foto nicht beurteilen.
    vielleicht ist ja dort etwas sehenswertes, das man auf dem Bild nicht sieht.
    Eine Gefahr geht von der evtl. Statistikdose jedenfalls nicht aus.
    Vielleicht lag sie auch nur im Weg, Abstand zum geplanten Cache?

    Die Abstandsregel in den GL gilt ausdrücklich nur für die USA:
    In the United States we generally use a distance of 150 ft (46 m) from tracks.

  20. 3

    @Schuchi-X: Das frage ich mich bei 90% der Dosen. Ich denke die Antwort ist einfach: „Weil man es kann, der Schrott haufenweise gesucht wird und sich die Cacher auch noch dafür bedanken.“ Dennoch stellt sich mir die Qualitätsfrage hier nicht, denn sonst hätte ich mit SBAs verdammt viel zu tun. ;-)

  21. 2

    Ohne auf den SBA und seine Richtigkeit einzugehen, mal ein anderer Ansatz. Warum muss dort eine Dose liegen?

  22. 1

    Immer wieder diese Spitzfindigkeiten bei der Auslegung der Regeln – wo wäre das Problem auf die Pissprobendose an dieser Stelle zu verzichten, einen ordentlichen Abstand vom Gleis einzuhalten und an geeigneter Stelle einen vernünftigen Regular zu legen?