Geocaching in Schutzgebieten

Location, Location, Location. Keine Frage, in geschützten Gebieten ist Geocaching besonders nett, man ist halt auch bei der Suche nach der Tupperdose gerne in einer reizvollen Umgebung unterwegs. Allerdings sollte man sich als Geocacher nicht nur hier entsprechend rücksichtsvoll verhalten.

Hin und wieder wird bei Geocaches in Schutzgebieten, wie hier in einem vermeintlichen Naturschutzgebiet, im Listing auf das Wegegebot hingewiesen.

Achtung: Der Final liegt in einem Naturschutzgebiet. Um ihn zu finden müssen die markierten Wege nicht verlassen werden!

Quelle: GC4KBRC

Müssen? Es sollte wohl eher „dürfen“ heißen, denn das Verlassen der Wege ist in einem solchen Schutzgebiet untersagt.
Vor Ort trifft man in dem Fall auf folgendes Bild

geocaching_im_naturschutzgebiet_0

Hint: Baumstumpf – Klarer Fall, es muss also der große Baumstumpf direkt am Weg sein.

geocaching_im_naturschutzgebiet_1

Mööp, leider nicht. Der Petling liegt im Baumstumpf hinten links, 3-4 Schritte durch die zu schützende Botanik, die meisten Cacher dürften bei der Suche nach dem Petling auch noch einmal um den Final herumlaufen. :verzweifelt:

geocaching_im_naturschutzgebiet_2

Skandal! Needs Archived loggen, sofort! :maul:

Moment, locker bleiben. In dem Fall handelt es sich entgegen der Aussage im Listing nicht um ein Naturschutzgebiet, sondern um ein Landschaftsschutzgebiet.

geocaching_im_landschaftsschutzgebiet

Das kann man auch auf der Karte des Bundesamts für Naturschutz nach Einblendung der Landschaftsschutzgebiete erkennen.
Der Unterschied? In einem Landschaftsschutzgebiet sind die Auflagen und Einschränkungen nicht so streng, weswegen einem in diesen Gebieten auch gerne mal ein Traktor entgegen kommen kann. Ein Argument darf das allerdings nicht sein, als Geocacher sollte man sich immer entsprechend naturverträglich verhalten und nicht nur beim neuerlichen T5-Fail im Nationalpark in den sozialen Netzwerken „facepalmen„.
Naturverträglich heißt allerdings auch, dass man nicht, auf das Betretungsrecht pochend, mitten durch das Gemüse rennt, selbst wenn man sich in keinem ausgewiesenen Schutzgebiet befindet – nicht dass irgendwann wegen uns noch Schilder* in den Wald gestellt werden…

geocaching_verbot

*Anmerkung: Das Schild gibt es wirklich, nur betrifft es hier die zweirädrigen Waldnutzer.
Originaltext: „Wildlebensraum – Befahren des Waldes abseits der Hauptwaldwege verboten“

Tags » «

Autor:
Datum: Donnerstag, 21. April 2016 22:27
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Allgemein

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Kommentare und Pings geschlossen.

3 Kommentare

  1. 3

    […] sich nicht zu wundern, wenn man irgendwann tatsächlich diese Art der Schilder – übrigens aus einem Artikel vor einem Jahr und aus eben jener Region, in der im Grunde genau so etwas eingetreten ist – im Wald stehen […]

  2. 2

    […] der Brut- und Setzzeit wurde auch 2016 mal wieder die globale CITO-Woche abgehalten und ungeachtet des Wegegebots tief in der Botanik nach der Dose gesucht – „Ham wir früher schon gemacht, stört doch […]

  3. 1

    In Rheinlandpfalz ist ein Waldweg ein 2m breiter befestigter Weg. Wanderwege, Single Trail fallen da nicht drunter. Radfahrer ist in RLP nur auf Waldwegen erlaubt (ausgenommen sind Mountenbiker Parcours), doch wer kennt schon den feinen Unterschied.