Geocaching unzumutbar!

Schon Ende 2010 hat es sich angedeutet, dass Geocacher nicht gerne im niedersächsischen Wald gesehen sind. Ein Jahr später gab es dazu weitere Informationen aus zweiter Hand, die sich nun bestätigt haben.

„Unzumutbar“ sind in der Regel Nutzungen, durch die die Natur als Lebensraum wild lebender Tiere und wild wachsender Pflanzen oder die Grundbesitzenden geschädigt, gefährdet oder erheblich belästigt werden. Hierzu können beispielsweise das Klettern in Felsen oder Geo-Caching, insbesondere auch Gotcha-Spiele und Downhill, zählen.

Quelle: Ausführungsbestimmungen zum NWaldLG

Dies ist in der Ausführungsbestimmung zum NWaldLG vom 02.01.2013 so festgehalten, im niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) findet man hierzu nichts.
Nicht im offiziellen Gesetzestext, also nicht zwingend einzuhalten? Nein, so einfach ist es leider nicht!
Eine Ausführungsbestimmung ist laut Duden folgendermaßen definiert:

Aus­füh­rungs­be­stim­mung
Gesetz, Rechtsverordnung oder Verwaltungsvorschrift, die Einzelheiten zu einer im Allgemeinen höherrangigen Rechtsnorm enthält

Quelle: Duden

In einer Ausführungsbestimmung werden also weitere Einzelheiten definiert, ohne dass direkt das betreffende Gesetz geändert werden muss.
Lediglich die im Konjunktiv (Möglichkeitsform) gehaltene Ausführung dieser „Belästigung“ lässt noch etwas Spielraum für unser Hobby.

Während der niedersächsische Umweltminister und seine Gehilfen die Jugend mit Geocaching in die Natur locken möchte, wird die Luft für den Otto-Normal-Cacher also deutlich dünner. Bevor wir jetzt aber schon gedanklich das GPS-Gerät bei Ebay verticken und das restliche Geocaching-Zubehör in eine Kiste mit Aufschrift „Es war einmal…“ im Keller verstauen, schauen wir uns den kompletten Text der gewählten Paragraphenschreiber mal genauer an.

Es interessiert uns besonders das „Betreten der freien Landschaft“ und hier § 23 „Recht zum Betreten“.

Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§ 2 Abs. 1) betreten und sich dort erholen. 2 Dieses Recht findet seine Grenze in einer für die Grundbesitzenden unzumutbaren Nutzung, insbesondere durch öffentliche Veranstaltungen oder eine gewerbsmäßige Nutzung.

Quelle: NWaldLG

Wenn wir davon ausgehen, dass Geocaching aufgrund von „Einladungen durch eine Webseite im Internet“ nicht als öffentliche Veranstaltung deklariert…

„Öffentlich“ sind Veranstaltungen oder Aktivitäten, zu denen ein unbestimmter Personenkreis öffentlich, z.B. durch Plakate, Presse, Internet o. Ä. eingeladen wird.

Quelle: Ausführungsbestimmungen zum NWaldLG

… oder aufgrund der kommerziellen Plattform nicht als gewerbsmäßige Nutzung eingestuft wird, darf man den Wald also frei betreten. Dies ist allerdings mit Ausnahmen versehen:

Nicht betreten werden dürfen
Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird, Äcker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte und Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit.

Quelle: NWaldLG

Wenn wir unser Betretungsrecht nutzen, haben wir aber zusätzlich noch den § 29 „Rücksichtnahme“ zu beachten:

Wer Grundstücke im Rahmen der §§ 23 bis §28 betritt, darf die Waldbesitzenden und sonstigen Grundbesitzenden der betretenen und der benachbarten Grundstücke und andere Personen nicht schädigen, gefährden oder belästigen.

Quelle: NWaldLG

Darüber hinaus sind da noch die Rechte des Grundstückbesitzers…

Waldbesitzende und sonstige Grundbesitzende dürfen die Ausübung der Betretensrechte nach den §§ 23 bis 28 schriftlich, durch Zeichen oder in dringenden Fällen mündlich verbieten sowie durch Zäune, Sperren oder sonstige Hindernisse verhindern oder wesentlich erschweren, soweit dies erforderlich ist

Quelle: NWaldLG

… die das freie Betretungsrecht einschränken können, wobei ich die Einschränkungen der Übersichtlichkeit halber hier mal nicht aufführe.

In Verbindung mit der Definition von Wegen, hierzu findet man ebenfalls in der gleichen Ausführungsbestimmung eine Einschränkung, …

Wege i. S. des § 25 Abs. 1 sind nicht
– Fuß- und Pirschpfade,
– Holzrückelinien,
– Brandschneisen,
– Fahrspuren zur vorübergehenden Holzabfuhr,
– Gestelle/Abteilungslinien,
– Grabenränder,
– Feld- und Wiesenraine,
– durch Skiloipen verursachte Spuren nach Wegtauen des Schnees.

Quelle: Ausführungsbestimmungen zum NWaldLG

… kann man also unter dem Strich und ohne rechtliches Gewähr meinerseits folgendes zusammenfassen:
Wenn wir in Niedersachsen nicht auf Wegen bleiben, sondern uns in der freien Landschaft bewegen und die Betretungsverbote (s.o.) befolgen, dann „kann“ Geocaching als unzumutbar angesehen werden.

Dabei dürfte Niedersachsen nur der Anfang, quasi die Spitze des Eisbergs der Geocaching-Restriktionen sein.
Ich würde das Ganze mal als einen Warnschuss vor den Bug bezeichnen. Mit irgendwelchen Spitzfindigkeiten kann man sicher die eine oder andere schwammig formulierte Passage entsprechend auslegen und Geocaching einfach so weiterbetreiben, wie wir es in den letzten Jahren auch getan haben. Der nächste Schuss ist dann aber garantiert und wird mit Sicherheit schmerzhafter werden.
Auch wenn ich mir vermutlich mit meiner Frage nicht nur Freunde mache, so stelle ich sie trotzdem:
Ist ein Geocache ohne ausdrückliche Genehmigung des Grundstückbesitzers / Försters / Jägers überhaupt noch tragbar für das Hobby? :-?

Ich meine damit nicht das scheinheilige Häkchen zum Zustimmen der Guidelines, die sowieso nur die Wenigsten durchlesen / berücksichtigen, sondern die explizite Angabe desjenigen, der die Genehmigung dafür gegeben hat. Also ähnlich wie es bei Lost-Place-Caches in Deutschland „theoretisch“ schon laufen sollte…

 

Weitere Informationen / Artikel / Diskussionen:
Änderungen beim Betretungsrecht! (Blog)
Änderungen am Betretungsrecht oder sieht so der Dialog aus? (Blog)
Änderung des Betretungsrechts in Niedersachsen (Geoclub)

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Datum: Dienstag, 22. Januar 2013 11:27
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13 Kommentare

  1. 13

    Tja, so ist das nun mal, Kontroversen wird es leider immer geben, nicht nur beim Geocaching. Daß es auch anders geht, beweist ein Treffen zwischen Geocachern und verschiedenen Vertretern des öffentlichen Lebens, welches letztes Wochenende in Oberhof stattfand. Wer will, kann dies unter nachfolgendem Link lesen (Er wird aber nicht ewig aktiv sein!!!):

    http://www.insuedthueringen.de/lokal/suhl_zellamehlis/zella-mehlis/Kein-Problem-zwischen-Geocachern-und-Muggeln;art83457,2319326

    Happy hunting
    Olaf

  2. 12

    @kaFFeeTrinKer:
    Sicherlich ein edeles Ziel, aber nach meiner Einschätzung (Achtung, subjektiv!) nur in Einzelfällen von Erfolg gekrönt. Es gibt einfach für die Verantwortlichen keinerlei Interesse, einem Geocacher eine Genehmigung für einen Cache zu geben. Ich möchte Wetten, dass 90% aller Jäger, Bauern, Grundbesitzer etc. noch nie auf einen Geocacher getroffen sind und allerhöchstens aus den Medien bzw. den entsprechenden Organen der jeweiligen Lobbygruppe erfahren haben. Doch die verbleibenden 10% haben es geschafft, durch ihre „Öffentlichkeitsarbeit“ das düstere Bild des bösen Geocachers zu schüren. Ich favorisiere deshalb eher die Methode der „ungefragten Duldung“. Ich lege also einen Cache OHNE Genehmigung aus, hinterlege dort aber meine vollständigen Kontaktdaten. Sollte der Cache dann tatsächlich jemanden stören (Wahrscheinlichkeit 10:90, siehe oben), dann kann sich derjenige direkt an mich wenden und der Cache wird inklusive Listing ohne Wenn und Aber entfernt. Aber leider ist diese Methode zumindest auf der Groundspeakplattform nicht (mehr) zulässig.

    Als Sucher würde ich es im übrigen, sollte sich das Verbot tatsächlich mal richtig etablieren, genauso wie Chris Race handhaben.

    Viele Grüße
    Gerald

  3. 11

    Es mag ja sein, dass „das Geocaching“ verboten wird, aber ehrlich gesagt: Mir ist das so breit wie hoch :P ! Wie will mich denn bitte jemand als „Geocaching Ausübender“ klassifizieren? Nur weil ich ein GPS in der Tasche habe?
    Die herkömmlichen Listingplattformen werden es schwerer haben, keine Frage, aber es wird Mittel und Wege geben, diese zu umgehen. Und dann laufe ich weiterhin zum Zwecke der Erholung durch den Wald, habe ein GPS-Gerät in der Tasche und schere mich einen Teufel darum, ob das, was ich dann gerade mache, Geocaching / Geocashing / Geocasching / Geo*irgendwas* genannt werden wird. Sollen sie ruhig verbieten, im Zweifelsfalle mache ich eben genau das Verbotene eben nicht!

  4. 10

    […] Im Blog von JR849 gibt es eine detaillierte Auseinandersetzung mit Gesetzen und Ausführungsbestimmungen die unserem Hobby ganz schnell einen dicken Strich durch die Rechnung machen können. Blog von JR849 […]

  5. 9

    Am Ende zeigt sich aber wieder ganz klar, wo die Entwicklung hin geht. Und wir können unser Hobby auf Dauer nur durch ein radikales Umdenken retten.

    WIR müssen auf die anderen Parteien(Jäger Förster Grundbesitzer…) zu gehen, WIR müssen nachfragen und WIR müssen unter Umständen auch ein NEIN akzeptieren.

    Ich kenne schon mehrere Beispiele, wo das sehr gut funktioniert. Genehmigungen sind durchaus zu bekommen. Vom einfachen Cache bis hin zum T5er, dem LP-Event und sogar einzelnen Caches in Naturschutzgebieten. Wo der Verantwortliche diese sogar persönlich in Augenschein nimmt und dann ja oder nein sagt.

    Möglichkeiten gibt es, nun sind WIR an der Reihe.

  6. 8

    @Jörg: Wenn man die Legalität einer so simplen Freizeitbeschäftigung, wie der GPS-gestützten Suche nach einer versteckten Tupperdose im Wald, auf die Interpretation von Ermessensbegriffen stützt, spätestens dann läuft irgendetwas schief :wallbash: …es ist ja beruhigend zu wissen, dass zwar Verwaltungen an die Vorschrift gebunden sind, ich aber zur Not meinen Cache vor Gericht einklagen könnte :doh:

  7. 7

    Vielleicht als juristische Klarstellung: Verwaltungsvorschriften binden die Verwaltung – nicht aber Gerichte!

    Und dann sollte man bedenken, dass hier nun gleich an mehreren Stellen Ermessensbegriffe und ähnliches eingebaut sind … „in der Regel“ heißt es da, dann ist erforderlich, dass „geschädigt, gefährdet oder erheblich belästigt“ wird (dürfte auf Wegen zB nicht der Fall sein), es heißt „können beispielsweise … Geo-Caching“.

    Letztlich ist es bedauerlich und für das Cachen wenig hilfreich, dass Geo-Caching da steht und zB in eine Reihe mit Gotcha gestellt wird – aber ein Verbot ist das nicht!

  8. 6

    „Öffentlich“ sind Veranstaltungen oder Aktivitäten, zu denen ein unbestimmter Personenkreis öffentlich, z.B. durch Plakate, Presse, Internet o. Ä. eingeladen wird.

    Wenn man also eine Plattform hat, wo jeder -insbesondere ohne vorherige Anmeldung- die Koordinaten sehen kann (soll’s ja geben), dann dürfte das unter die obige Definition von „öffentlich“ fallen.

  9. 5

    […] zum NWaldLG thematisiert wurde; der desinformierte Leser kann sich das z.B. HIER, HIER und HIER […]

  10. 4

    Was Mystphi für die Stadt schreibt gilt so auch für einige Wälder: wir haben lokal Kontakt zu einem Landesforst und das mündliche OK dort Geocaches „verantwortungsbewusst“ auszulegen. Aber die möchten natürlich auch nicht das da jetzt jeder Cacher einzeln für jeden Cache nachfragt. Dazu haben die nicht das Personal und die Zeit. Wir alle sind also aufgerufen mit darauf zu achten, dass Caches die nicht als „verantwortungsbewusst“ eingestuft werden können auch möglichst bald verschwinden.

  11. 3

    Kleiner Hinweis an all diejenigen, die nur „Ich“, „Ein Cacher“ oder „Bernd“ als Name angeben und die bei der E-Mailadresse gerne ihrer Phantasie freien Lauf lassen: http://jr849.de/allgemein/zensur-bei-jr849/
    Danke ;-)

  12. 2

    […] Betretungsrecht gedeckt. Wer sich dennoch reinlesen möchte, dem sei die kommentierte Version von JR849 empfohlen. Weitere Infos gibt es auch bei DasLangeSuchen und im […]

  13. 1

    Antwort auf Deine Frage: Klares Nein! Und das hat weniger mit Deinen Ausführungen zu tun, sondern mit der Tatsache, dass für einen Cache bei Groundspeak sowieso schon eine Genehmigung Pflicht ist. Das kann bei einem Cache im Wald vielleicht noch funktionieren, spätestens bei einem Stadtcache dürfte das Geocaching damit tot sein. Sofern der entsprechend für die Leitplanke, das Verkehrsschild oder die Bushaltestelle zuständige Sesselfurzer nicht selber Geocacher ist, gibt es für solche Leute definitiv keinerlei Interesse, eine Genehmigung für einen Geocache zu erteilen. Die haben allenfalls Mehrarbeit davon. Jm2C

    Viele Grüße
    Gerald