Über 1000 Euro Schadensersatz für Geocache

Bereits Anfang Februar hatte ich über die Klage eines Geocachers gegen einen Jäger berichtet, der einen 1500 Euro teuren Geocache scheinbar mutwillig zerstört hat. In zweiter Instanz gab das Landgericht Heidelberg dem Owner Recht und der Waidmann muss nun 1114,84 Euro nebst aufgelaufener Zinsen für den Schaden berappen.

Das Gericht begründet das Urteil folgendermaßen:

Ein Geocache, der sich außerhalb des ursprünglich vorgesehenen Verstecks befindet, ist besitzlos aber nicht herrenlos. Nimmt jemand diesen Gegenstand nun an sich und bringt ihn weg, dann besteht eine dem Finder obliegende Verwahrungspflicht nach § 966 Abs. 1 BGB. Verwahrung bedeutet Aufbewahrung und diese Pflicht wird verletzt, wenn die gefundene Sache wieder an einem beliebigen Ort abgelegt wird. Für Schäden infolge einer anschließenden Beschädigung oder Zerstörung des Geocache durch Unbekannte haftet der Finder wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Soweit der Finder seine Verwahrungspflicht nicht gekannt haben sollte, beruht dies jedenfalls auf grober Fahrlässigkeit. Denn im Regelfall muss sich dem Finder aufdrängen, dass er eine nicht ganz wertlose fremde Sache, die er an sich genommen hat, nicht nach Gutdünken an einem ihm hierfür zweckmäßig erscheinenden Ort wieder ablegen darf.

Mit dieser Begründung hat das Landgericht Heidelberg der Klage auf Schadensersatz für einen zerstörten Geocache stattgegeben.

Quelle: rechtslupe.de

Nach meinem ersten Artikel habe ich noch ein paar interessante Informationen erhalten, die ich euch an dieser Stelle nicht vorenthalten möchte.

Liebe Geocaching – Freunde
1.) Wir hatten vor Auslegung des Caches das Einverständnis des Waldbesitzers
2.) Wir haben den Cache sofort nach dem ersten Zusammenstoß zwischen Geocachern und dem Jagdbegeher (er ist kein dort ansässiger Jäger – er hat nur einen Begehungsschein) gesperrt und mit dem zuständigen Forstamt und dem Jagdbegeher Kontakt aufgenommen um den Sachverhalt zu erläutern. Der Förster erklärte sich bereit, mit uns und einem weiteren Geocacher den Cache abzulaufen – der Jagdbegeher war dazu auch eingeladen, verweigerte jedoch jegliches Gespräch. (es gab mehrere Versuche!)
3.) Der Förster hatte den Cache für gut befunden und nichts dagegen, diesen wieder zu öffnen.
4.) Der Jagdbegeher hat uns eine Strafanzeige zugestellt.
5.) Diese wurde von der Staatsanwaltschaft aber abgewiesen, unser Anwalt riet uns aber zu einer Gegenklage.
6.) Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen!

Anmerkung 1: Es hat uns Spaß gemacht, diesen Cache zu entwickeln, um Geocachern eine gute „Unterhaltung“ beim Ausüben ihres Hobbies zu bieten. Der Cache war als solcher gekennzeichnet und unsere Telefonnummer war ebenfalls angegeben. Es ist ein Unterschied, ob ich etwas, was offen im Wald herumliegt mitnehme, oder ob ich bewusst einen Cache, der in einer Höhle versteckt ist, also von außen nicht sichtbar ist, zudem mit einer Kette befestigt und auf einer Art „Rutschbahn“ aus der Höhle zu ziehen war, mutwillig zerstöre obwohl ich weiß, wem es gehört und was es ist!

Anmerkung2: wir sind nicht klagewütig..und richtig, wenn man nicht weiß, was nicht im Artikel steht und was sich im Vorfeld alles ereignet hat, sollte man vorsichtig sein mit Beurteilungen.

Gott sei Dank geben uns die vielen positiven Feedbacks, die wir auf unseren ***cache bekommen haben und immer noch bekommen, die Freude zurück, die wir beim Entwickeln, Auslegen hatten und beim Warten und Betreuen des Caches immer noch haben.
Wir lieben unser Hobby und freuen uns immer wieder, wenn wir liebevoll gestaltete Caches finden dürfen und sind froh, dass es viele Menschen gibt, die daran Freude haben, unser Hobby zu bereichern.

Quelle: Ownerzitat auf Facebook via E-Mail**

Zugegeben, mit diesen Hintergrundinformationen relativiert sich so einiges. Man müsste jetzt aber noch die Aussage des Jägers hören, um sich ein abschließendes Urteil bilden zu können. Dennoch sieht man an diesem Beispiel, dass Waldbesitzer/Förster und Jäger, welche nicht zwangsläufig dieselbe Person sein müssen, unterschiedliche Meinungen zu Geocaching haben können. Es ist die Frage, ob man nach dem ersten Zusammenstoß mit dem Jäger, trotz vorhandener Genehmigung des Waldbesitzers, zwingend auf dem Versteck hätte beharren müssen. Angesichts des schon am Ende des ersten Artikels angesprochenen Konfliktpotentials zwischen Geocachern und Jägern…

Gehen wir mal davon aus, dass der Jäger sehr wohl die Owner hätte kontaktieren können und den quasi vergoldeten Cache mit Absicht kaputt gemacht hat… wen würde diese Reaktion angesichts der zum Teil hitzig geführten Diskussionen zwischen Jägern und Geocachern, der Stimmungsmache in Geocacher- und Jägerforen oder der “Wir dürfen das”-, “Scheiß drauf”- und “Nach uns die Sintflut”-Mentalität mancher Geocacher heutzutage noch wundern?

Quelle: Artikel

… ist es fraglich, ob man mit einem „Wir sind nur Gäste im Wald“ im Hinterkopf trotzdem jedem Geocaching-Gegner die Stirn bieten muss oder einfach mal als Klügerer nachgeben sollte.
Interessant ist für mich die Aussage, dass „ein Geocache der sich außerhalb des ursprünglich vorgesehenen Verstecks befindet, besitzlos aber nicht herrenlos ist“*. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass man für seinen Geocache verantwortlich ist und sich auch um die Entsorgung kümmern muss. Auf der einen Seite eine Selbstverständlichkeit, aber diesbezügliche Erhebungen sprechen eine andere Sprache… Könnte ein findiger Umweltschützer auf dieser Grundlage alle Geocacher verklagen, deren Dosen nicht mehr für das Spiel genutzt werden und somit rechtlich als Müll angesehen werden können?

Letztendlich zeigt es ganz deutlich, dass man als Owner einmal mehr darüber nachdenken sollte, sich eine Genehmigung von allen erdenklichen Seiten geben zu lassen, bevor man derart viel Geld in den Wald wirft im Wald versteckt. Gerade bei den problematischeren Cachearten, hier war es ein Nachtcache, sollte man auf jeden Fall die Jäger mit ins Boot holen. Das erspart zumindest unnötigen Ärger. Den Cache, bzw. dessen Neuauflage an einem anderen Ort, nehme ich auf jeden Fall mal auf meine TODO-Liste. Diesen teuren Final möchte ich auf jeden Fall mit eigenen Augen sehen. :o
Wie dem auch sei, ich hoffe mal nicht, dass dieses Gerichtsurteil die Geocacher jetzt reihenweise dazu ermutigt, bei geklauten oder zerstörten Dosen Anzeige zu erstatten oder sich in der Zeitung auszuheulen. Ich könnte mir vorstellen, dass es nur noch eine Frage der Zeit, bis der erste Jäger wegen einem Cache ein Fass aufmacht und einen Geocacher auf ähnliche Art zur Ader lässt… auch wenn mir so spontan keine Rechtsgrundlage dafür einfallen würde, aber die Deutschen sind in der Hinsicht ja recht erfinderisch.

* O-Ton rechtslupe.de
** Vielen Dank an Sven für die Aufklärung

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Datum: Freitag, 22. März 2013 15:06
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8 Kommentare

  1. 8

    Naja, wer sich immer nur sagt „der Klügere gibt nach“ wird irgendwann nur noch von einem Haufen Dummen regiert…und wenn jeder Cache erst mit den ansässigen Jägern abgesprochen werden soll, dann wird es wohl bald keine Caches im Wald mehr geben.

    Auch der Jäger/Förster usw. ist Gast im Wald, nur der Besitzer ist das nicht. Allerdings führen solche Personen sich oft auf als wären Sie Könige des Waldes…

  2. 7

    Wir hatten damals eine Begegnung mit diesem Jagdgegeher und ich muss sagen, dass diesem Menschen mit Vernunft sicher nicht beizukommen ist. Ich befürchte allerdings, dass auch ein Urteil ihn nicht in andere Fahrwasser bewegt.

  3. 6

    Völlig korrektes Urteil
    Der Owner hat sich alle benötigten Genehmigungen besorgt.
    Der Jäger zählt nun nicht zu dieser Gruppe.

    Wie Jörg schon schrieb, war er der Gast im Wald.

  4. 5

    […] Schadensersatz für zerstörten Geocache, […]

  5. 4

    Der Fall zeigt jedenfalls, wenn wir uns an die Regeln halten, sind wir nicht ganz rechtlos.

  6. 3

    […] Cache gemuggelt und angezeigt Jetzt ist es amtlich: Wer gefundene Sachen (Caches) kaputt macht, haftet: Nachzulesen im Blog von JR849 […]

  7. 2

    Man sollte allerdings bei alledem auch unterscheiden zwischen dem Jagdpächter und dem Jagdbegeher – der nämlich nicht der eigentliche Pächter für die Jagd ist, sondern nur von dem Jagdpächter das Jagdrecht „unterverpachtet“ bekommen hat.

    Halten wir also fest:
    Der Eigentümer war einverstanden mit dem Cache.
    Der Förster war einverstanden mit dem Cache.
    Wie der Jagdpächter, der das Jagdrecht vom Eigentümer gepachtet hat, zu dem Cache steht, wissen wir nicht (steht jedenfalls nicht im Artikel).
    Lediglich der Jagdbegeher, der also über den Jagdpächter das Jagdrecht vom Eigentümer vermittelt bekommen hat, der hatte was dagegen …

    … da ist hier ziemlich deutlich, wer Gast im Wald war – nämlich der Jagdbegeher!

  8. 1

    Lange Rede, kurzer Sinn, entscheidend scheint nicht der gesunde Menschenverstand sondern am Ende Recht gehabt zu haben. :wallbash: