Freitag, 27. August 2010 18:43
Während im Internet und in der STVO keine expliziten Aussagen über das Betreten eines Kreisverkehrs, genauer gesagt das Betreten der Mittelinsel eines Kreisverkehrs, gemacht werden, ist die Diskussion im Geoclub-Forum zu diesem Thema auf neun Seiten angewachsen. Bei Aussagen wie…
Das Betreten von Mittelinseln (mit oder ohne Kreisverkehr) ist nicht verboten und somit grundsätzlich erlaubt.
oder
Das Prinzip in Deutschland ist tatsächlich, dass alles, was nicht verboten ist, auch erlaubt ist.
… frage ich mich allerdings, ob in Deutschland wirklich alles per Gesetz definiert werden muss. Brauchen wir einen Paragraphen in der STVO, der das Betreten von Kreisverkehren regelt? Reicht der gesunde Menschenverstand nicht mehr aus? Was sagt die Polizei hinsichtlich der Betretung von Kreisverkehren? Wie verhält sie sich, wenn Personen auf dem Kreisverkehr stehen und dort etwas suchen?
Die Polizei, dein Freund und Helfer, sollte zumindest auf die letzten beiden Fragen eine Antwort parat haben.
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