Abmahnfalle Cachebeschreibung

Geocaching Urheberrecht RechnungWer seine Cachebeschreibung durch ein Bild oder andere nette Dinge, die das Internet scheinbar kostenlos bietet, aufhübschen möchte, sollte nicht zuletzt das Urheberrecht beachten. Während meiner Blog-Auszeit bekam ich genau dazu per Einschreiben Post von einem Verlagshaus.

Eine ungenehmigte Nutzung eines Stadtplans auf meiner(!) :girl: Internetseite www.geocaching.com hatte mir eine Schadensersatz-Rechnung in Höhe von 163,55 Euro beschert, alternativ könnte ich auch 175 Euro Lizenzgebühren bezahlen und den Kartenteil weiterverwenden.

Geocaching Urheberrecht Abmahnung

Geocaching Urheberrecht Abmahnung

Der von der Rechtsabteilung angefertigte Screenshot zeigte einen kleinen Kartenausschnitt (den ich hier aus gewissen Gründen nicht unbedingt veröffentlichen möchte – sorry) und die URL dazu, die Verbindung zum Cache selbst fehlte. Nach kurzer Recherche war klar, dass die Karte nicht von mir verwendet wurde, sondern von einem anderen Cacher. Nur wie bitte sind die Damen und Herren der Rechtsabteilung auf meine Wenigkeit gekommen?
Der Anruf beim Verlag brachte neben ein paar Lachern aufgrund der entrüsteten Sachbearbeiterin „Doch, doch! SIIIIIEE sind der, der hinter dem Namen XY* steckt! Das haben unsere Recherchen ergeben!!!!!111Elf #HörbarMitDemFußAufstampf “ etwas Licht ins Dunkel.
Mit dem Nickname des Geocachers, der den Kartenteil in seiner Cachebeschreibung verwendet hatte, ist vermutlich der Praktikant der Rechtsabteilung Dank Tante Google und eines uralten Artikels von mir auf meinen Blog gestoßen und hat sich dort meine Adresse geangelt. :lachtot:
Nach ein paar weiteren Lachern konnte ich der Sachbearbeiterin das Webseiten-Mysterium geocaching.com und Dinge wie der Nickname und der Bezug zwischen einem Blogartikel und realen Personen erklären – das Internet ist ja für viele Neuland – und klarstellen, dass ich nicht der Geocacher XY* bin. In diesem Fall habe ich die Spaßabteilung des Verlags direkt an Seattle verwiesen, im Anschluss daran den Cacher und Groundspeak informiert, eine schriftliche Erklärung an den Verlag geschickt und eine Bestätigung angefordert… die dann auch ein paar Tage später eintrudelte.

Geocaching Urheberrecht Schreiben

Falls ihr in euren Cachebeschreibungen irgendwelche Bilder oder Texte eingefügt habt, die in irgendeiner Form dem Urheberrecht unterliegen, solltet ihr die Verwendung überdenken… oder das Listing auf PM-Only umstellen. Letzteres hindert zumindest die Verbreitung eurer „Sünde“ via Suchmaschinen und kein Abmahnfuzzi wird sich aktuell die Mühe machen, mit einer Premium-Mitgliedschaft die Cachebeschreibungen von Hand nach Verstößen durchzuschauen. ;) Ersteres ist natürlich zu präferieren, denn auch wenn Geocaching ein Spiel ist, der Umstand der Urheberrechtsverletzung kann euren Geldbeutel trotzdem erleichtern. :2Cents:

Ob sich der Verlag wirklich an Groundspeak gewendet hat ist mir nicht bekannt. Der Cacher, der den Kartenausschnitt in seinem Listing verwendet hatte, wurde aber bislang nicht zur Kasse gebeten… und wird es angesichts der verstrichenen Zeit vermutlich auch nicht mehr.

Nützliche Informationen zum Urheberrecht bezüglich Cachebeschreibungen findet ihr im Blog von Spike05de. :bravo:

*Name geändert. Bist du aber schon selbst draufgekommen, oder?

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Autor:
Datum: Donnerstag, 19. Februar 2015 17:22
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17 Kommentare

  1. 17

    Kleiner Tipp: wenn schon fremde Bilder, dann am besten von WIKIPEDIA.
    Einfach „Suchbegriff“ + site:wikimedia.org googeln und dann ist man für viele Fälle und Gelegenheiten mit Bildern versehen.

  2. 16

    […] auf jeden Fall etwas Sorgfalt bei der Auswahl von Bildern walten lassen, damit man nicht in eine Abmahnfalle […]

  3. 15

    […] ist Geocacher und in die Abmahnfalle Cachebeschreibung […]

  4. 14

    Sehr interessanter Vorgang, auf den ich eben erst durch ein Telefonat aufmerksam gemacht wurde. Urheberrecht ist zwar nicht mein Spezialgebiet, aber die Sache ist noch viel komplizierter als man denkt, denn Groundspeak/Geocaching.com hat seinen Sitz in den USA (und dort stehen laut »Flagfox« auch die Server), somit gilt zunächst einmal lokales Recht. Zugleich gilt in Deutschland in der Regel aber auch die sogenannte »Störerhaftung«, wenn ein Internetangebot hier zugänglich ist (weswegen YouTube manche Inhalte für IP-Adressen aus diesem Rechtsgebiet sperrt, für andere aber offen lässt).

    Unabhängig davon ist es meiner Ansicht nach problematisch, wenn beispielsweise der Reviewer »James Bond« nach wie vor als Avatar ein Foto von Sean Connery in 007-Pose verwendet (und der Name »James Bond« ist meines Wissens nach für sich genommen bereits eine Wortmarke der Pinewood Studios/Broccoli Productions; ich hätte deswegen sowohl von so einem Nickname wie auch von dem Foto abgeraten) oder die von mir geschätzte Reviewerin »K. Janeway« zu Beginn ihrer Volunteer-Tätigkeit ein Foto der Star-Trek-Kommandantin als Avatar nutzte, bis ich sie auf den Sachverhalt mal aufmerksam machte. – Als vor ein paar Jahren ein Aktionsteam bei Facebook dazu aufforderte, während der Weihnachtszeit Avatarbilder durch Comic-Helden zu ersetzen, hagelte es umgehend Abmahnungen der bekannten deutschen Kanzleien, die teilweise von den Gerichten durchgewunken wurden.

    Ich selbst waymarke ganz gern, und dort gibt es eine Gruppe zu »Filmlocations«, bei der es eine unumstößliche Bedingung ist, eine Szene aus dem jeweiligen Film als Screenshot zu posten. Meiner Meinung nach rechtlich nicht okay, also kontaktierte ich Groundspeak mit der Bitte um Klarstellung in Sachen »Potential Copyright Infringement«. Höchst interessant, was dann offiziell aus Seattle zurückkam (4.2.2014):

    Hi Alex,
    Thank you for bringing the issue of the „Movie Locations“ category requirements in Waymarking to our attention. We have not to our knowledge had any copyright owners complain about this use and there is an argument at least under US law that these type of uses are „permitted by law“ as allowed in Section 3(B) of our Terms of Use. We leave it up to you and others to make a determination for themselves as to whether they are comfortable that they can participate in this Waymarking category without violating our Terms of Use or the laws of their country. Thanks again for raising the issue – it’s always helpful to have volunteers and other members of the community keeping an eye out and alerting us to potential problems.
    Best Regards,
    Jon („Moun10Bike“),
    Geocaching HQ, Community Liaison to Engineering

    Letztlich muss immer im Einzelfall entschieden werden, aber grundsätzlich ist es fraglos die beste Vorgehensweise, im Internet bzw. bei Geocaching-Listings ausschließlich selbst erstellte Grafiken, Zeichnungen, Hintergrundbilder, Logos, Landkarten usw. zu verwenden.

  5. 13

    @Haselnusshoch2: Manchen reicht das schon, allerdings genügt das rein rechtlich nicht. Wenn du wirklich auf der sicheren Seite sein möchtest, brauchst du für jedes Bild die Genehmigung des Urhebers. Es gibt im Internet auch Bilder zur freien Verwendung, allerdings sucht man da meist eine Weile. Je nachdem was es für Motive sein sollen, eigene Fotos sind eigentlich die beste Wahl. ;-)

  6. 12

    Nach dieser Meldung habe ich erst einmal die jeweiligen Quellen zu den Bildern in das Listing eingebunden. Das bedeutet, dass ich die Herkunft der Bilder offiziell und für alle lesbar aufgeschrieben habe. Wäre dies rechtlich gesehen dann ok? :)

  7. 11

    Würde mich interessieren was deine neuen Abmahnfreunde dazu meinen die Bilder per „framing“ einzubinden. Sollte ja jetzt eigentlich standhaft sein öffentlich zugängliche Bilder in der Cachebeschreibung, beispielsweise als Hintergrund, einzubinden. http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/1525-EuGH-Az-C-34813-Embedding-grundsaetzlich-keine-Urheberrechtsverletzung-Bestwater-International.html

    Gleichzeitig entlastet man noch die geschundenen Hamster der Groundspeak-Server.

  8. 10

    Ich glaub es ja nicht.Danke für den Beitrag!

    Gruß from Vienna

  9. 9

    @Paule83: Wäre ein Versuch wert gewesen den Aufwand entsprechend in Rechnung zu stellen… :lol:

  10. 8

    Hallo,

    ok, also war keine Gutschrift für dein Giro-Konto dabei, sondern eins, für dein Abmahn-Konto, welches einen SOLL aufgeführt hatte. Mich hätte es aber bei den Recherche-Leistungen nicht gewundert, wenn die einen Scheck mit beigelegt hätten :pfeif:

  11. 7

    Vielen Dank für die Hinweise auf den sichtbaren Namen… Wer den D1-Mystery ab sofort lösen möchte, sollte einen Blick in das Impressum werfen. ;-)

    @Oliver: Vielen Dank für die Unterstützung, die Rechnung hat aber bisher niemand gezahlt und das wird in dem Fall vermutlich auch niemand. ;)

    @Backdraft007: Auf derartige Schreiben nicht zu reagieren ist der denkbar schlechteste Weg. Als Rechtsschutzversicherung würde ich sowas in die Kategorie „Fahrlässig“ stecken und die dadurch unnötig verursachten Kosten nicht übernehmen.

    @Andy: Das mit der Gutschrift ist gängige Praxis. Ich war mit der Abmahnung quasi Kunde und hatte ein Kundenkonto, welches einen negativen Betraf aufwies. Das kann man in dem Fall dann nur mit einer Gutschrift wieder ausgleichen. ;)

  12. 6

    Ich habe mir schon vor ein paar Jahren gedacht, dass geocaching.com ein Paradies für Abmahnanwälte sein müsste. Aber offensichtlich gibt es ein paar Hürden, die diese Spezies davon abhalten im großen Stil abzukassieren. Man braucht ja neben dem Abmahngrund auch noch den echten Namen und Adresse. Bei Groundspeak sind aber i.d.R. nur E-Mail Adressen hinterlegt. Und ob bei dem Mailanbieter ein Name hinterlegt ist, ist auch fraglich. Dazu sitzt Groundspeak in den USA. Das macht die Angelegenheit auch nicht einfacher.

    Das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ deckelt den Abmahnbetrag für Privatleute auf 1000€ in der 1. Abmahnung. Dafür scheint sich der ganze Aufwand (noch) nicht zu lohnen. Darauf will ich mich aber nicht verlassen. Alle fremden Fotos im Listing stehen unter Creative Commons Lizenz und sind entsprechend gekennzeichnet.

  13. 5

    Hallo,
    ich finde den Begriff „Abmahnfalle“ im Titel absolut überzogen. Wer heute immer noch denkt, dass das Internet ein rechtsfreier Raum ist, der hat es nicht besser verdient.

    Und zum eigentlichen Inhalt/Thema: Ich hätte weder geantwortet noch darauf reagiert. Bei so schlechter Recherche hätte es den Verlag deutlich mehr gekostet, als die läppische Forderung, die sie selbst erhoben haben.

  14. 4

    Was ein Mist. …
    Mach doch mal ein PayPal Konto auf – ich spende gerne damit du die Rechnung nicht alleine zahlen musst!

  15. 3

    Was hat es denn mit der Gutschrift auf sich? Du hattest den geforderten Betrag doch nicht gezahlt, oder? Ich muss aber sagen, dass es in so vielen Listings geklaute Bilder und Texte gibt, dass man sich wundern muss, bisher nicht mehr von Abmahnungen gegenüber Cachern zu lesen. Und GS wird da bestimmt die Daten ziemlich bereitwillig rausrücken.

  16. 2

    Hi
    Du hast vergessen deinen Nachnamen im Anschreiben zu schwärzen!

    Gruß Olddeath

  17. 1

    Einerseits lustig, andererseits muss man sowas auch ernst nehmen.
    Der Tipp ist aber genau richtig: Wenn man sich nicht 100% sicher, dass ein Bild oder was auch immer unter einer freien Lizenz steht: nie nehmen. Ohne wenn und aber. Und nie Hot-Linking (=die SRC eines auf andere Webseiten setzen).
    Alle Bilder, die wir in Listings haben, sind selbst erstellt. Macht so wie so mehr Spaß als stumpg kopieren ;-)