Can you help Groundspeak find the mistake?
Quelle: Retweet von @GoGeocaching auf Twitter
Hint:
Trbpnpur cynprzragf qb abg qnzntr, qrsnpr be qrfgebl choyvp be cevingr cebcregl.
Pnpurf ner cynprq fb gung gur fheebhaqvat raivebazrag, jurgure angheny be uhzna-znqr, vf fnsr sebz vagragvbany be havagragvbany unez. Cebcregl zhfg abg or qnzntrq be nygrerq gb cebivqr n uvqvat cynpr, pyhr, be zrnaf bs ybttvat n svaq.
Quelle: Die güldenen Regeln des Retweeters
Be creative, buy Forstner bits and hide excellent geocaches everywhere!
Groundspeak will probably be proud of you!
Dienstag, 21. März 2017 21:05
@eigengott und JR:
Es gibt auch noch eine andere Erklärung. Der ganze Pfahl wurde vom Cacher selbst gesetzt. Dann wäre es ebenfalls keine Sachbeschädigung … ups, dann wäre allerdings gegraben worden, was ja auch verboten ist… ach nee, das Loch war vielleicht schon da und wurde nur zugeschüttet. Das ist ja laut GC-Gesetz erlaubt. Oh weh, wir können uns das schon irgendwie zurechtlügen
Viele Grüße
Gerald
Dienstag, 21. März 2017 19:15
@eigengott: Mit deiner Erfahrung hinsichtlich der Genehmigungsfreude der Geocacher: Wieviel Prozent würdest du schätzen, dass das Loch mit Genehmigung gebohrt wurde? Ich würde hier maximal bodendeckernahe 2% schätzen, aber ich bin sicher keine objektive Referenz…
Dienstag, 21. März 2017 16:33
Immerhin nur in totes Holz gebohrt.
#positivesDenken
Frage:
Was war zuerst da?
Das Holz oder das Loch?
Ei oder Huhn?
Dienstag, 21. März 2017 9:20
Eine Sachbeschädigung ist es nur dann, wenn keine Erlaubnis vorlag. Mit einer Erlaubnis ist es lediglich eine Veränderung. Aus dem Tweet ist nicht ersichtlich was hier der Fall ist. Die Aufregung ist daher erst mal unnötig.
Mittwoch, 15. März 2017 20:01
Sachbeschädigung? Aber „Quod licet Iovi, non licet bovi“