Geocaching impossible?

99 % der zukünftigen Caches verstoßen gegen die Guidelines. Auch wenn ich mich jetzt mit der Prozentangabe etwas weit aus dem Fenster lehne, dürften nur die wenigsten Cacher der neuen Regel gerecht werden…

You assure us that you have the landowner’s and/or land manager’s permission before you hide any geocache, whether placed on private or public property.

Quelle: Guidelines

… und vor dem Auslegen des Caches beim Grundstücksbesitzer nachfragen, ob dieser damit einverstanden ist.
Würde man strikt nach dieser Anweisung aus Seattle handeln, gäbe es wesentlich weniger Probleme und die Beschwerden über „illegal“ ausgelegte Dosen dürften sogar gegen 0 tendieren… so viel zur Theorie.
Beim Einreichen eines Cachelistings auf geocaching.com muss man bestätigen, dass man die Guidelines gelesen und verstanden hat. Man versichert nun also, dass man die Erlaubnis des Eigentümers hat, dort eine Dose zu verstecken.

yes_i_have

Quelle: geocaching.com

In der Praxis wird der Haken von vielen Cachern gesetzt, ohne die Guidelines auch nur eines Blickes zu würdigen. Das war schon in den vergangenen Jahren so und dürfte auch in Zukunft nicht anders sein. Nur ein Bruchteil der Geocacher werden sich beispielsweise für ihre neue Dose im Wald auf die Suche nach dem Eigentümer machen. Mal angesehen davon, dass so etwas in Deutschland schwer bis unmöglich ist.
Informationen zum Eigentümer bekommt man aus dem Grundbuch und derartige Anfragen müssen entsprechend begründet werden. Das Auslegen einer Dose zu Spielzwecken gehört definitiv nicht zu den Anlässen, bei denen das Grundbuchamt freien Einblick gewährt.
Was bleibt ist die Möglichkeit den Besitzer selbst zu ermitteln. In urbanen Gebieten dürfte das durchaus von Erfolg geprägt sein, am Ende wird man aber nicht immer die Erlaubnis bekommen. Zumindest hat man so die breite Bevölkerung über Geocaching aufgeklärt.
Letztendlich wird sich am Geocaching, so wie es bisher betrieben wurde, auch durch die Präzisierung dieser Regel durch Groundspeak nichts ändern… oder sollte ich etwa eines Besseren belehrt werden?

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Datum: Donnerstag, 26. April 2012 14:18
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13 Kommentare

  1. 13

    Leider sind mittlerweile gerade hier an der Münsteraner West-Kante einige Caches deaktiviert worden, weil sich der Grundstückseigentümer beschwert haben soll. Das waren Dosen im Wald an unproblematischen Orten. Natürlich ist das das Recht eines jeden Eigentümers. Aber schade ist es schon! Es gibt ja kein Recht auf Dosenlegen. Unter den zwangsaktivierten Dosen war ein Multi, auf dessen Geloggthaben ich wirklich stolz war :x Ich habe JR849s Text der bewussten Stelle in meinem Blog-Beitrag (http://geocaching.beteiligen.net/tipps/sechs_fragen_fuer_multi-caches) auch verlinkt.

  2. 12

    Ich denke, daß sich die Genehmigung in erster Linie auf Grundstücke wie „Nachbars Garten“ :freu2: bezieht. Klar, eigentlich ist jedes Grundstück gemeint,aber wenn es um Genehmigungen im Wald geht, hat sicher auch der Jäger und sonst wer :wallbash: was dagegen.Wollen wir uns doch nichts vor machen,
    wenn daß so gelebt würde wie es geschrieben steht könnten wir unser Hobby an den Nagel hängen,da man kaum eine Genehmigung erhalten wird.
    Groundspeak muß sich absichern. :-? das ist doch klar. wenn man sich beim Cachen verletzt ist man ja auch selbst schuld. :doh:

  3. 11

    Wie war das noch mit der Temperatur beim Kochen und dann beim Essen?

    GC sichert sich ab! Die wollen ja nichtmal ein Schriftstück für die Genehmigung durch den Grundstück-Eigentümer. Einen Haken setzen reicht!

    Klar, wer nicht wirklich nachfragt und die Dose dann weg muss, der sollte sich dann aber auch nicht aufregen!!

    So long, Cooba

  4. 10

    „…diese verhalten wird eindeutig zum fortbestand des geocachens beitragen.“

    Es gibt ja noch andere Plattformen auf die GC keinen Zugriff hat.
    Wenn meine Caches ins Archivwerd ich sie trotzdem auf OC belassen.
    Die meisten meiner Dosen werden eh selten angegangen da endweder erst gerätselt werden muß oder (was scheinbar viel schwieriger ist) gelaufen.
    Aber mir kommt da grad eine Idee.
    Cache auf GC einstellen, das Ding anschwärzen damit er Zwangsarchiviert wird, Dose bei OC lassen und sich sicher sein das an der Stelle nicht noch ein Cache auftaucht.

    Aber vieleicht spielen wir in 3 Jahren wieder wie am Anfang, ohne „zentrale“ Plattform und im verborgenen.

  5. 9

    Ich habe aufgrund dieser Problematik, bei der Stadt Arnsberg nachgefragt und im stadteigenen Wald haben die nichts dagegen. Solange man nahe den Wegen versteckt und es kein Nachtcache ist. Das ist zwar nur ein Teil des umgebenden Waldes, aber immerhin für den Bereich eine positive Antwort.

  6. 8

    heiligs blechle :doh:
    damit schneidet sich groudspeak doch nur ins eingene fleisch (wobei man natürlich erstmal die umsetztung/kontrolle des ganzen abwarten muss)…

    es zeigt doch ganz klar das die (vermutlich) zweitgößte nationale community weltweit groundspeak am a**** vorbei geht…
    anstatt mal ein paar anwälte gegen jäger ohne ähnliche „störer“ (ich polarisier jetzt mal ganz absichtlich) loszuschicken und der deutschen community zu zeigen das die nicht nur unsre kohle wollen, fällt man uns in den rücken und verschärft, zusätzlich zum gegenwind aus politik/juägerschaft, die guidelines um fein raus zu sein wenns negative pr gibt…
    diese verhalten wird eindeutig zum fortbestand des geocachens beitragen.

    danke groundspeak :bravo:

  7. 7

    Mit der (präzisierten) Regel wird sich Groundspeak lediglich schützen wollen. So müssen sie sich als Organisation nicht nachsagen lassen, dass sie das unbefugte Verstecken von Geocaches auf fremden Eigentum erlaubt und fördert.

    Die Problematik an der ganzen Sache, dürfte aus meiner Sicht aber folgende sein: Als Grundeigentümer unterliegt man Verkehrssicherungspflichten für verschiedene Fallgruppen. Durch die Erteilung einer Genehmigung für einen Geocache, könnte sich aus der Verkehrssicherungspflicht aufgrund der „Eröffnung eines Verkehrs“ im Schadensfall eventuell ein Haftungsanspruch gegen den Grundeigentümer ableiten lassen.
    Die „Eröffnung eines Verkehrs“ durch das Legen des Caches dürfte man zwar auf den ersten Blick dem Cache-Owner zurechnen, aber da dieser (normalerweise) nicht der Grundstückseigentümer ist, betrifft ihn dieser Fall aus rechtlicher Sicht nicht.
    Diese möglichen Haftungsansprüche könnten den ein oder anderen Grundeigentümer sehr vorsichtig werden lassen, was eine Genehmigung betrifft. Selbst wenn er/sie eigentlich nichts gegen einen Cache auf seinem/ihrem Grund und Boden hätte.
    Ich verweise dazu auf den Aufsatz „Zivilrechtliche Probleme des Geocachen“ von Louis, Silve Meléndes und Steg in der „Natur und Recht“ (8/2011). Dort wird solch ein konkreter Fall zwar nicht beschrieben, aber man ihn sich entsprechend herleiten.

    Abschließend dürfte es eh interessant werden, wie zum Beispiel Kommunen oder Großgrundbesitzer reagieren werden, wenn demnächst zahlreiche Genehmigungsanfragen für Caches bei ihnen eintrudeln.

    So oder so ein sehr schwieriges Thema, dass uns in den nächsten Monaten noch erhalten bleiben dürfte.

    Grüße aus Münster,
    Jens

  8. 6

    Der Begriff „Widmung“ passt in diesem Zusammenhang eher nicht, da es sich hierbei um einen Begriff aus dem Straßen- und Wegerecht handelt. Eine Widmung gibt es für Straßen, Plätze, Wege, Brücken und dergleichen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Wälder und Waldwege haben in der Regel keine Widmung, gerade weil die dortigen Wege nicht dem Straßenverkehr zur Verfügung stehen. Hier greift aber wieder das allgemeine Wald-Betretungsrecht.

    Letztendlich spielt das aber keine Rolle, denn die Genehmigung des Grundeigners wäre nach den gc.com-Richtlinien so oder so erforderlich.

    In Rheinland-Pfalz wurde aktuell ein Cache disabled, weil er am Rande (!) eines Naturschutzgebietes liegt. Offenbar wird dort mittlerweile gezielt nach solchen Caches gesucht, denn der Cache war erst einen Tag alt und PM-only (GC3HBHJ).

  9. 5

    @JR849, @Doc.Teddy: ich zitiere nur aus der Reviewernote, mit der meinem Cache die Veröffentlichung verweigert wurde.

  10. 4

    @donweb: Öffentlich zugängliche Gebiete? Wenn man um sein Wiesengrundstück keinen Zaun errichten darf, dann ist es öffentlich zugänglich. Ist es dann automatisch öffentlicher Grund und darf ich dann dort eine Dose legen ohne um Erlaubnis zu fragen? :-?
    @Marco: Das würde voraussetzen, dass die Gemeinde/Stadt generell nichts gegen Geocaches auf öffentlichem Grund hat… und da wäre ich mir nicht zwangsläufig sicher. ;-)
    Wenn man sich die Übersetzung auf der deutschen Reviewerseite anschaut, kann man auch eigentlich gar keinen „Freibrief“ erkennen.

    Selbst wenn Du Dir sicher bist, dass Geocaching auf bestimmtem öffentlichem Besitz erlaubt ist, solltest Du Dich versichern, dass die Verantwortlichen Deinen geplanten Cache wahrnehmen und ihre Erlaubnis zum Verstecken geben.

  11. 3

    @donweb:
    Woher nimmst du die Gewissheit, dass das Verstecken von Tupperdosen unter die Widmung zur Nutzung durch die Allgemeinheit zählt? Ich wäre mir da – zB für Waldflächen – nicht sooo sicher.

  12. 2

    da mir gerade die Veröffentlichung eines neuen Caches wegen der fehlenden Genehmigung verweigert wurde, kann ich Folgends hinzufügen:

    Öffentlich zugängliche Gebiete unterliegen in Deutschland der sog. „Widmung zur Nutzung durch die Allgemeinheit“. Diese Nutzung umfasst i.d.R. auch das Verstecken einer Tupperdose. So gesehen sind die meisten Caches wohl nicht illegal und werden von dieser allgemeinen Genehmigung gedeckt.

    In meinem speziellen Fall ging es leider in Gebiete, die nicht der allgemeinen Nutzung unterliegen, weshalb ich gerade dabei bin, den Cache umzubauen um diese Gebiete zu meiden.

  13. 1

    Ganz so schlimm ist es ja dann doch nicht, denn zum einen war die Erlaubnis auch bisher notwendig und die Guidelines wurden nur präzisiert und zum anderen heißt es:

    Even if you are certain that geocaching is permitted on particular public property, ensure that you have followed any and all requirements established by the land owner or land management agency before placing the cache. There may be locations in which cache hides are inappropriate, even though not prohibited by local laws.

    Das dürfte der „Freibrief“ für nicht privaten Grund und öffentlichen Grund ohne gezieltes Verbot sein, sofern die weiteren Guidelines eingehalten werden.