Geocaching verboten!

Schon Ende 2011 wurde in einem Naturschutzgebiet im Sauerland das Geocaching verboten. Nun zieht die nächste Bezirksregierung nach und gibt in einer Bekanntmachung die neue Verordnung für das Naturschutzgebiet Ochsenholz bekannt.

Es ist verboten,

16. Sport- und Kulturveranstaltungen aller Art durchzuführen sowie Einrichtungen für den Wasser-, Eis-, Motor-, Ball-, Luft- und Schießsport sowie für entsprechenden Modellsport bereitzustellen, anzulegen oder zu ändern und diese sowie vergleichbare Sportarten (Geocaching) zu betreiben bzw. auszuüben. Hierzu gehört auch das Überfliegen des Schutzgebietes mit Flugmodellen;

Quelle: Arnsberger Amtsblatt (Hervorhebung durch mich)

Zu Geocaching zählen selbstverständlich auch Ablesestationen (QTA) und Earthcaches, damit ist definitiv ein weiteres Stück Natur für unser Hobby endgültig verloren. Kann man also nur noch wandern gehen, wenn man sich das NSG anschauen möchte.
Der oben zitierte Auszug wird uns mit ziemlicher Sicherheit in Zukunft noch öfter begegnen. Langsam aber sicher ist man der Meinung, dass man die Natur vor den Geocachern schützen muss und das scheinbar einzige, was die Geocacher heutzutage wirklich bewegt, sind Gummipunkte, FTFs und der vermeintliche Irrglauben, dass „wir“ natürlich überhaupt nichts falsch machen… :(

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Datum: Montag, 10. September 2012 11:24
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20 Kommentare

  1. 20

    […] für das ach so naturverbundene Hobby Geocaching – und man darf sich am Ende auch nicht über Verbote ärgern, auch wenn mancherorts kurzzeitig über das Ziel hinausgeschossen und am Ende wieder […]

  2. 19

    Ziemlich treffend gesagt…
    Und ich bin gespannt, wie lange es Geocaching überhaupt noch gibt, ohne dass man den Cache nur noch als FTF um 2 Uhr Nachts loggen muss! ;)

    Grüße derMönch

  3. 18

    naja nichts weltbewegendes… war ja abzusehen. es ist ja auch kein geheimnis das in den us-nationalparks nicht-virtuelle caches schon länger vorboten sind und das hobby trotzdem weiterwächst.
    abgesehen davon lässt die verordung doch viel spielraum zur interpretation. wie ist es zu verstehen, dass geocachen im betreffenden nsg verboten ist? muss man jetzt jeden besucher,der nach virtuellen stages suchen will davor nach einem gps durchsuchen? sind virtuelle stages nicht immer noch erlaubt und wer prüft das nach? und was hat sich denn effektiv zu davor verändert? dass man keine dosen mehr im nsg verstecken darf (das wurde doch auch davor schon von den allermeisten cachern eingehalten)?
    also ob solche eine verordung wirklich sinnvoll ist? da wird einfach das wort geocaching eingefügt und schon soll alles klar sein? und das in einem land wie deutschland, wo die höhe der hecke oder die breite von parklücken und auch sonst so ziemlich alle verbote genau definiert sind?
    es ist sicher besser es nicht darauf anzulegen, aber ich sehe nicht warum ein earthcache oder ablesestages deswegen verboten sein sollte… dafür ist das, für deutschland untypisch, einfach zu schwammig.

  4. 17

    mein bruder war im sommerurlaub im schwarzwald….

    und was gab es im hotel für ein geniales angebot:

    „leihe dir im hotel KOSTENLOS ein gps aus und suche dosen…“

    nun haben auch die hoteliers das „hobby“ entdeckt

    vor 2 jahren gabs ca 1,2 millionen cache,

    aktuell sind es 1.883.193….

    wo soll das noch hinführen…bald ist jede laterne/baum/strauch/busch usw… bedost….

  5. 16

    Dicker Bub schrieb „Ein Gesetz kann und muss immer ausgelegt werden.“. Das darf so nicht stehen bleiben, denn was hier passiert ist, dass „Verordnungen“, keine Gesetze, einer nachgeordneten Behörde erlassen werden. Das ist eigentlich eine Handlungsanweisung, die aus einem Gesetzestext resultiert. Dabei passiert es nicht zu selten, dass eine Behörde sich in der Interpretation des Gesetzes irrt.

    In diesem Fall ist das pauschale Verbot von Geocaching rechtlich kaum haltbar; eine QTA-Station ist schließlich nichts anderes als das erlaubte Betreten eines NSGs auf vorhandenen Wegen.

    Da würde ich mir als Owner keinen Kopf machen, denn das Recht, Wegen zu begehen und Schautafeln abzulesen kann keiner einzelnen Personengruppe pauschal abgesprochen werden. Nicht einmal dem Abschaum der menschlichen Gesellschaft, den Geocachern.

  6. 15

    Jetzt werden wir aber spitzfindig. Unsere Gesetze und Vorschriften würden ausufern, wenn da nicht „Geocaching“ stehen würde sondern „Geocaching, wenn zum Finden der Stationen oder Dosen der markierte Weg verlassen werden muss oder auf sonst eine Art der vorgezeichnete Weg verlassen werden muss. Auch dürfen keine Schrauben oder Nägel an die unter Naturschutz stehenden Bäume angebracht werden. Das Bohren von Löchern in Schautafeln ist auch verboten…“.

    Ich nehme an, dass die Verantwortlichen nichts dagegen haben, wenn wir als Besucher auf dem Weg laufen und uns die Schautafeln anschauen. Was sie ganz sicher nicht möchten, sind breite Schneißen abseits der offiziellen Wege. Und anscheinend haben sie die Erfahrung gemacht, dass, wenn sie das Kind nicht beim Namen nennen, es nicht ankommt.

    Ja, wir sind in der Gesallschaft angekommen. Nein, wir sind nicht überall beliebt. Das liegt an uns. Und es betrifft den Teil, der den Geocacher vom Spaziergänger unterscheidet. Uns gelingt es nicht, ein positives Bild dieser Sportart in der Gesellschaft zu hinterlassen. Nichteinmal das Argument, wir würden Menschen umweltverträglich in die Natur bringen, ist richtig. Deshalb kann ich das Argument „typisch deutsch“ nicht nachvollziehen. Wir leben hier auf engstem Raum und versuchen noch etwas der Natur- bzw. Kulturlandschaft zu erhalten. Dies geht mit der Dichte an natürlichen Vollpfosten nicht ohne Gebote und Verbote. Alle anderen stehen ja schon drin. Z.B. die Mountainbiker. Die sind hier in Baden-Württemberg auch nicht auf Waldwegen erwünscht. Warum? Ich hatte nie Probleme mit denen. Wenn einer entgegen kam, dann bin ich auf die Seite getreten und man hat sich nett gegrüßt. Ganz unvoreingenommen. Bis zu jenem ersten schönen Frühlingssonntag, als wir beim Aufstieg in einem Naturschutzgebiet, in dem eigentlich außer Laufen und Atmen alles verboten ist, auf einem Singeltrack zwei Mountainbikern begegnet sind, die sich durch die Besuchermassen nach unten gekämpft haben. Mein Schwiegervater, selbst oft mit dem Mountainbike unterwegs, hat die beiden darauf freundlich angesprochen, ob es nicht besser sei, bei sovielen Leuten hier abzusteigen. Was war die Antwort? „Halt die Fresse, alter Sack“. Seither schaue ich jeden Mountainbiker anders an. Ich gehe noch immer aus dem Weg. Aber nicht mehr mit einem ganz so glücklichen Gefühl. Zwei Mountainbiker haben dauerhaft den Ruf aller beschädigt. Und genau so geht es den Verantwortlichen in diesem Naturschutzgebiet. Sie haben in anderen Naturschutzgebieten gesehen, was passieren kann. Und deshalb möchten sie IHR Naturschutzgebiet diesem Angriff nicht ausgesetzt sehen. So einfach ist das und hat nichts mit deutschem Regelwahn zu tun.

    Sind wir also ehrlich und fair: wir sind eine Gemeinschaft, die laufend Gesetzte und Regeln übertritt. Ob es jetzt um einen besser gelegenen Parkplatz oder eine schnellere Anfahrt geht, ob es um eine schönere Finalgegend oder die Einholung der Zustimmung des Grundstückeigentümers geht, ist egal (Entschuldigung an die 0,01%, die sich an alle Regeln halten). Wir brauchen offensichtlich jemanden, der überprüft, ob wir diese auch einhalten. Und das wird jetzt kommen. Warum? Weil wir es nicht können! Wir haben als Gruppe versagt. Ein NA hat nur negative Auswirkungen auf den, der ihn logt. Wir können uns auf keinen Verhaltenskodex einigen, der schwarze Schafe ausschließt.

  7. 14

    tja….einerseits wird es immer mehr zu einschränkungen kommen…

    auf der anderen seite werden immer mehr powertrails freigeschaltet….da frage ich mich allen ernstes….kriegen die reviewer/geocacherobrigkeit eigentlich nix von den zu erwartenden schäden durch powertrails mit????? :hilfe: :wallbash: :hilfe: :wallbash: oder ist da nur noch das dollarzeichen entscheidend :zensur: :zensur: :zensur: :zensur:

    am wochenende war ich an einer dose—kein powertrail(ohne hint/spoiler) und da sah es nach nicht einmal 20 finder(gesucht haben bestimmt mehr) aus,als wäre eine horde wildschweine entlanggezogen…

  8. 13

    …wenn wir nicht mehr leben, können wir auch nicht mehr arbeiten….so einfach ist das.

  9. 12

    typisch deutsch….. verboten,verboten,verboten,verboten…. warum nicht gleich allen die hier leben das leben auch noch verbieten….?
    **kopfschüttel**
    :wallbash: :wallbash:

  10. 11

    …bei allem Verständnis für regel- und gesetzesgerechtes Verhalten von Cachern – Wenn das Lesen einer Lehrtafel in NSG verboten ist, nur weil man das im Rahmen einer Koordinatenermittlung für einen Cache tut, ist was faul im Staate Dänemark.

    Dann haben die einen schlicht und ergreifend einen an der Waffel. Das kann man jedem der Beteiligten gerne und unzweifelhaft attestieren.

    Und da gehts nicht ums Cachen, nicht um ne Dose mehr oder weniger, sondern um die Frage, wielange der Bürger noch reine Schikane und Beschränkungen von unserem Verwaltungswasserkopf hinnehmen muß. Wahrscheinlich wird bald wieder der Nichtimmigrationshintergrundausweis gefordert.

    Gruß Zappo

  11. 10

    Also, ich stell mich mal ganz dumm, ist für mich kein Problem. Ich gehe zum Starpunkt meines Multis, der auf dem Wanderparkplatz liegt, der sich am Rande des NSG befindet. Anhand einer Infotafel und der Aufgabe im Listing errechne ich den ersten Wegpunkt. Der führt mich zu einer netten Infotafel anhand der ich den nächsten Wegpunkt errechne und so geht es weiter, bis ich feststelle, ah da ist ja der Parkplatz und das Final muss ein Stückchen die Straße runter auf der anderen Straßenseite sein, außerhalb des NSGs. Was sollen die da jetzt konkret verbieten? Der Cache liegt außerhalb, die Wegpunkte sind alle auf Wegen zu erreichen. Als Gocachen werden die aber nur das verstecken und finale suchen von Dosen bezeichnen können. Ansonsten müßte die ja auch die Verwendung von GPS und Smartphones verbieten. Alternativ auch das ausrechnen von Koordinaten per Kopf und ermitteln von Punkten auf einer Wanderkarte. Das würde auch gehen.
    Damit würden die vor keinem Richter durchkommen.

    Anders verhält es sich natürlich wenn das von Seiten der Reviewer nicht erlaubt wird.

  12. 9

    @Carnosaurus: Geocaching beinhaltet QTAs ebenso wie virtuelle Caches, auch wenn es letzteres seit langem nicht mehr als neue Caches gibt. Ich denke nicht, dass der Reviewer überhaupt noch irgendwas in dem betroffenen NSG freischaltet… natürlich kann man dann falsche Koordinaten angeben, aber spätestens wenn der erste Cacher nachweislich im NSG beim Cachen erwischt wird (manche Cacher sind sehr redselig), heißt es vermutlich nicht ganz grundlos, dass sich die Geocacher einen Dreck um Gesetze/Gebote scheren.

  13. 8

    Damit kann ich sehr gut leben – QTAs sollten nicht davon betroffen sein, ditto virtuelle Caches – nur physikalische Stationen/Dosen sind betroffen.

    Gibt es halt wie früher QTA-Multis… und – was der Natur sehr gut tun wird – die Finals außerhalb des Naturschutzgebietes.

    Wo genau ist da das Problem?

  14. 7

    Ich denke nicht, dass QTA und ECs damit verboten sind. Ein Gesetz kann und muss immer ausgelegt werden. Und verboten werden sollen sicher nur physische Eingriffe, nicht etwas das Betrachten von Naturphänomenen.

  15. 6

    Da ist das Wort „Geocaching“ nur in den Text völlig sinnfrei reingestanzt worden – weder ist G. etwas Vergleichbares wie die aufgezählten Hobbies – noch hat das was mit dem folgenden Satz zu tun.
    Die Verknüpfung „vergleichbares“ könnte natürlich auch bedeuten, daß man der Meinung ist, G ist immer was mit Paddeln, Klettern usw. tun…. Solange nicht klar ist, was mit der“ Ausübung“ definiert ist, ist das alles etwas panne – Ausübung kann ja auch nur Durchlaufen und Lesen von Schildern bedeuten – etwas, was ja durchaus im Sinne mancher NSGs ist.

    Nöh, da ist wohl -wenn überhaupt – DosenLEGEN mit gemeint. Was GC draus macht, wird man allerdings sehen.

    im übrigen würde ich gerne mal die gesetzliche Grundlage solcher Bestimmungen sehen.

  16. 5

    Ein CiTo im NSG ist sowieso nur schwer vorstellbar,
    denn dann müssten für die Teilnehmer sonderechte für den Tag gegeben werden.

  17. 4

    Nach meiner Kenntnis ist die Bezirksregierung die gleiche wie beim Verbot im vergangenen Jahr. Die haben das nun wahrscheinlich als Textbaustein gespeichert… :-?

    Also muss man mal mit Ihnen sprechen…

  18. 3

    Leider ist es wirklich so, dass man langsam die Natur vor den Cachern schützen muss. Da bin ich der gleichen Meinung wie „man“.

  19. 2

    Im Monet wird das nur neu angelegte NSG treffen. Das sind nicht so viele. Wenn das mehr werden kann man imme rnich verscuchen über die höhergestellten Behörden (Umweltministerium) Einfluss zu nehmen. Die sind im Moment jedenfalls nicht gegen Geocaching, sondern nur gegen die Auswüchse davon. Gegen QTA´s oder Earthacche werden die nichts haben. Und wenn es dann mal keine Tradis im Naturschutsgebiet gibt, ist das auch nicht weiter schlimm.

  20. 1

    Traurig, aber wahr.

    Zu einem solchen Verbot zählen dann leider wohl auch CiTos. :nein: