Mit dem Wort „Travelbug“ zum großen Geld
Ein klein wenig im Internet recherchieren, Adresse in vorgefertigtes Abmahnschreiben einsetzen und ab dafür – So kann man als Abmahnanwalt schick Geld verdienen. Nun scheint es auch Geocaching zu treffen, besser gesagt die Reisewanze aka „Travelbug“.
Wer ein Auto auf den Markt bringen möchte, darf es nicht Audi nennen. Ebenso darf man seine neue Auktionsplattform nicht als Ebay oder seine Suchmaschine nicht als Google bezeichnen. Wer in naher Zukunft das Wort „Travelbug“ verwendet, um gewisse Produkte damit zu verkaufen oder zu bewerben, dürfte Post von einem findigen Rechtsvertreter aus Dormagen bekommen. Denn eigentlich ist es nicht der „Travelbug“, sondern der „Travel Bug“. Nur diese Schreibweise hat sich Groundspeak als Wortmarke gesichert. Und genau hier setzt der findige Anwalt an:
Registerauskunft des Deutschen Patent- und Markenamtes
Die betroffenen Produkte findet man unter „Waren- / Dienstleistungsverzeichnis“ unter oben genanntem Link.
Bitte gebt die Info entsprechend weiter, der „gute Mann“ soll mit einer solchen Aktion möglichst keinen einzigen Cent verdienen!
Nachtrag 26.09.2017:
Nach § 48 wurde die Löschung der Wortmarke durch den Inhaber mit Wirkungsdatum 31.08.2017 beantragt. Siehe Marken- und Patentamt-Link oben, dort dann zur Position 2 herunterscrollen.
Abmahnwelle Travelbug Ade!
Quelle: Facebook
Sonntag, 31. Dezember 2017 20:37
[…] schon diverse Geocashing-Agenturen das Näschen vergoldet haben, gab es 2017 den Versuch es mit dem Begriff Travelbug gleich zu tun. Das 1 Jahres-1.Klasse-Ticket, vong Funktionalität her, gab es wieder einmal […]
Sonntag, 11. Juni 2017 16:25
solche Abmahner sind doch wie Zecken! Keiner braucht sie. (Es soll sie der Blitz treffen, wie alle anderen Zecken auch.) So ein Schmarotzer hat mich auch mal abzocken wollen. Letztendlich waren die Anwaltskosten höher als die geplante Abzocke, aber es ging ums Prinzip.
Mittwoch, 7. Juni 2017 17:36
Nebenbei: die Nizza-Klassen sind auch zu beachten.
Am besten mal bei einen Marken- und Patentanwalt anfragen, der sich damit auskennt. Die Materie ist nicht ganz trivial.
Mittwoch, 7. Juni 2017 16:22
Der korrekte Weg wäre wohl, wenn Groundspeak innerhalb der laufenden Widerspruchsfrist aufgrund der akuten Verwechslungsgefahr Einspruch gegen die Eintragung erheben würde. Oder?
Mittwoch, 7. Juni 2017 15:47
Noch läuft die Widerspruchsfrist. Und wenn eine neue Marke einer bestehenden Marke zu ähnlich ist, kann sie u.U. gelöscht werden.
Mittwoch, 7. Juni 2017 13:54
Vielleicht den TB auch anders bennennen, also neuer Name, damit keine Verwechselung passiert und das dan schützen….
Mittwoch, 7. Juni 2017 12:35
Händler sollten diese Dinger in Zukunft einfach TB (´s) nennen und der Ärger wird umgangen. Jeder weiß was damit gemeint ist.