Graben erlaubt!
Wenn es nach den Guidelines geht, ist graben – sowohl zum Verstecken, als auch zum Finden von Geocaches – verboten. Das stimmt auch so, allerdings kann man dem Verbot mit einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers ein Schnippchen schlagen.
Nein! Doch! Ohh!
Die Frage nach dem Vergraben mit Genehmigung hatte OlKenSteAk beim Artikel „Straßenkappe als Versteck für Geocache“ beschäftigt. Nach ein paar Kommentaren hat er sich direkt an Groundspeak gewandt und dazu die folgende, interessante Antwort erhalten:
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die Guidelines meinen, dass zum Verstecken und / oder zum Finden, es nicht notwendig sein darf, in der Erde zu graben.
Dies ist eine der ältesten Regeln der Guidelines und rührt von einen Anforderung, die eine US Parkverwaltung gestellt hat. Alternativ hätten sie Geocaching komplett von Ihrem Gelände verbannt.Ein Straßenkappe speziell wäre kein Problem, wenn Du den Erlaubnis des Grundstückbesitzers hättest.
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Quelle: Kommentar Nr. 17
Vermutlich dürfte der ein oder andere Reviewer die letzte Aussage anders sehen und den vergrabenen Cache, wenn diese Info in irgendeiner Form vor dem Publish bekannt wird, nicht freischalten… oder diesen bei Bekanntwerden archivieren. Wenn der Reviewer trotz der Genehmigung des Grundstückbesitzers kein grünes Licht gibt und „Straßenkappen oder Unterflurhydranten nicht als geeignetes Cacheversteck ansieht, auch nicht wenn diese selbst vergraben wurden“…
Quelle: Twitter
… kann vielleicht eine E-Mail gen Westen die gewünschte Hilfe bei der Veröffentlichung bringen.
Auf dem eigenen Grundstück oder mit entsprechendem Einverständnis dürfte man also vermutlich auch jeden Cacher kubikmeterweise Erde bewegen lassen, wenn man es denn wöllte. Einzig vielleicht ein Hinweis im Listing, dass der Cache in dieser Form mit Genehmigung ausgelegt wurde, dürfte den ein oder anderen Noob davon abhalten dieselbe Versteckidee irgendwo auf fremdem Grund und ohne Erlaubnis umzusetzen und eventuell negativ in der Presse aufzuschlagen. #Idee
Na dann, der Klappspatenkauf für Geocacher ist hiermit offiziell eröffnet!
Donnerstag, 13. Oktober 2016 20:47
[…] Vergraben doch erlaubt ??? […]