Als Owner aus dem Schneider?

Kann man sich als Owner entspannt zurücklehnen, wenn man folgenden Text in die Cachebeschreibung setzt?

Allgemeiner Haftungsausschluss:
Es wird weder von Seiten des Owner noch von sonst jemand die Haftung für irgendwelche Schäden an Personen oder Sachgegenständen übernommen die im Rahmen der Cache-Suche entstehen. Jeder haftet für sich selbst. Eltern haften für ihre Kinder. Es gilt in jedem Falle zu jeder Zeit und allerorts das deutsche Recht. Übertretungen desselben jeglicher Art hat jeder selbst zu verantworten. Jeder ist sich bewusst, dass das Gelände ungesichert und unabgesperrt vorliegen kann. Jeder ist sich der Gefahren in freier Natur voll bewusst und verhält sich dementsprechend.

Quelle: Feuerbacher Höhenweg-Panorama
Ist es so einfach, oder hat die Sache irgendwo einen Haken? Könnte ich mit diesem Haftungsausschluss eine Dose in das Gleisbett einer vielbefahrenen ICE-Strecke legen (Guidelines lassen wir hier mal außen vor) und müsste mich nicht verantworten wenn dort ein Cacher überfahren wird? :-?
Vielen Dank an TB_Cache für den Tip

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Autor:
Datum: Mittwoch, 5. Mai 2010 7:15
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12 Kommentare

  1. 12

    Hi,
    da find‘ ich diesen Hinweis schon wesentlich besser

    Ganz wichtig: Es gibt noch viele weitere Eingänge, die von Außen aussehen wie 36+37. Geht nicht hinein. Die meisten Stollen sind lebensgefährlich! Es gibt noch ganz wenige Stollen die man recht gut begehen kann. Diese sind aber alle länger und deutlich gefährlicher als 36+37

    GCNXXT
    Ob’s allerdings alle Verantwortung ausschließt weis ich nicht :-?

  2. boschdler / MichaelNo Gravatar
    Mittwoch, 5. Mai 2010 19:06
    11

    Meine Meinung?
    Jeder ist für sein Tun verantwortlich.
    Der Cacher muss selber entscheiden, ob er einen Cache machen will oder nicht.
    Ich als Owner kann nicht die verantwortung für andere übernehmen. Natürlich sollte ich mir auch genau überlegen, wo ich meine Dosen hinlege. Ich denk mal [u]direkt[/u] an einer ICE Trasse hat ein Döschen nicht’s verloren.
    Wär mal aber eine Interessante Frage für einen Juristen.

  3. 10

    Sollten Owner haftbar sein für Dinge, die Sucher anstellen oder diesen widerfahren, ohne daß der Owner aktiv darauf hingearbeitet hätte, dann ruft für meine Dosen wohl das Archiv …

  4. 9

    Der Text ist völlig überflüssig und sagt nichts, aber auch *gar* nichts aus – ebenso hätte er auch schreiben können „Bei Unfällen und Schäden haftet der Bundespräsident“.

    Alleine schon „Eltern haften für ihre Kinder“ ist 100% falsch und mit das überflüssigste Schild, das es überhaupt gibt :doh: (siehe z.B. http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/teil-2.html)

    Eine Anekdote: vor Jahren kam ein Verein, bei dem ich Mitglied war, auf die Idee, in die Satzung aufzunehmen das kein Vereinsmitglied für Schäden bei dritten haften solle, sprich: wenn der Verein eine Party an einem Drittort macht und da z.B. durch die Dekoration Sachen zu Bruch gehen, glaubten sie durch die geplante Satzungsänderung nicht haften zu müssen und der Eigentümer doch auf dem Schaden sitzen bliebe. Ich habe da gebetsmühlenartig gesagt, dass ein solcher Passus irrelevant und unwirksam ist, aber nein, sie waren lange Zeit der festen Meinung, dass es gehen würde – und das bei einem Vorstand, wo ein Mitglied Jura studierte :doh: (Das entsprechende Jura-Vorstandsmitglied ist dann dreimal durch das Examen gefallen und Schluss war mit Jura :D )

    (Ebenso vergleichbar wie ein Gesellschaftvertrag einer OHG, wo ein Gesellschafter in dem Vertrag nur beschränkt haftet. Irrtum, geht nicht).

    Ergo: Haftung lässt sich nicht so einfach ausschließen, wer so was versucht macht sich eigentlich nur selbst lächerlich :pfeif:

  5. SchnuffelwuffelNo Gravatar
    Mittwoch, 5. Mai 2010 13:54
    8

    Mein Gott, es ist der erste selber gelegte Cache des Owners.
    An dem Cache ist nix besonderes. Schaut Euch doch mal das listing an. Er hat sogar richtig was dazu geschrieben. Und da er relativ neu ist, wollte er sich vermutlich absichern.
    Nur gut, dass man selber schon immer perfekt war…… :wallbash:

  6. 7

    Das fällt in die Kategorie der nutzlosen Hinweise wie „LG Hamburg hat entschieden“ und „Eltern haften für ihre Kinder“ – in Deutschland gilt das Strafgesetzbuch und nicht die Netiquette.

  7. ScandinavianMagicNo Gravatar
    Mittwoch, 5. Mai 2010 11:41
    6

    Terrainwertung: 1,5 – ich würde es einfach als Paranoia bezeichnen oder der Owner hat ’nen echt schrägen Humor. :lachtot:

  8. 5

    Sollte ein Mensch ernsthaft zu Schaden kommen, juckt es den Staatsanwalt kaum, ob solch ein Spruch in der Cachebeschreibung steht oder nicht. Die Frage wäre hier eher: ist das Einstellen eines Cachelistings auf einer entsprechenden Plattform als „Aufforderung“ den Cache zu suchen zu verstehen? Wenn ja, dann nützt der Spruch schon recht nichts mehr – im Gegenteil, da könnte man noch auf den Gedanken kommen, dass der Cacheowner von der Gefährlichkeit des Caches wusste und dann wird aus einer fahrlässigen Tötung ganz schnell eine vorsätzliche – oder zumindest eine Beteiligung daran.

    Persönlich möchte ich mich einem solchen Risiko nicht aussetzen und würde einen solchen Cache deshalb erst gar nicht legen. Das trifft für mich im übrigen auf alle anderen Caches bei denen strafrechtlich
    relevante Tatbestände eintreten könnten ebenso zu. Das hat nichts damit zu tun, dass ich selbst bereit wäre z. B. Hausfriedensbruch zu begehen, um an eine Dose zu gelangen – aber ich möchte mit einem Cachelisting niemanden dazu auffordern. Allerdings würde ich, im Falle des Erwischtwerdens, auch versuchen, mich darauf zu berufen, dass der Cacheowner wohl mit dem Grundstückseigentümer eine Duldung vereinbart hat ;-)

  9. 4

    „Unterschreibt“ man dieses „ich bin für mich selbst verantwortlich“ nicht eh bei der Anmeldung zu GC.com?

  10. 3

    Die Frage ist doch eher: Wenn trotzdem was passiert, ist es mir dann egal, weil ich ja diesen Hinweis hinterlassen habe? Habe ich nur eine rechtliche oder auch eine moralische Verantwortung? Kann ich alles machen was auch legal ist?

  11. 2

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass man den Owner eines Caches, für das verhalten der suchenden Cacher überhaupt haftbar machen kann.
    Das einzige was der Owner beim Auslegen falsch machen kann ist über das BGB geregelt. Hausfriedensbruch, illegale Müllentsorgung usw. Und da schützt der Spruch auch nicht.
    Wozu also so einen Spruch an jedes Listing setzen? :-?

  12. 1

    Natürlich. Komische Frage. Jeder Sucher ist für sich selbst verantwortlich. Wenn man Zweifel an Rechtmäßigkeit und Sicherheit hat, soll man den cache hat nicht machen oder abbrechen. Wenn ich als owner schreib „Spring aus dem Fenster“ und einer machts, wer ist dann schuld? Natürliche Auslese. Speziell bei ICE-Gleis-Tradis. :D