Und noch ein Satz Regeln für naturverträgliches Geocaching
Da die Geocacher hinsichtlich eigener Regeln für naturverträgliches Geocaching nicht in die Pötte kommen, Groundspeak als international agierendes Unternehmen mit kommerziellem Hintergrund wenig Interesse an weiteren regionalen Einschränkungen für Geocacher hat und die Community lieber mit Kreaturen und Bildchen betüddelt, wird halt wieder einmal anderweitig entsprechendes Regelwerk aufgestellt… und das zugegebenerweise gar nicht mal so schlecht.
Regeln für naturverträgliches Geocaching gibt es schon, man beachte hier die damals so verteufelte Version von Garmin und dem Deutschen Wanderverband, sowie beispielsweise die Ausführung der Niedersächsischen Landesforsten.
Nun hat auch Rheinland-Pfalz nachgelegt und auf fünf Seiten dargelegt, was man als Geocacher im Wald des Bundeslandes beachten soll/muss:
- Verzichte auf Verstecke, die von Tieren bewohnt sind!
- Baumhöhlen
- Felswände
- Höhlen
- Beachte Brut- und Setzzeiten!
- Prüfe, ob du dich in einem Schutzgebiet befindest!
- Beachte die Zustimmungspflicht der Grundeigentümer
- Berücksichtige das Betretensrecht für Waldflächen!
- Bäume und Felsen beklettern nur mit ausdrücklicher Genehmigung
- Events nur mit ausdrücklicher Genehmigung
- Halte dich an Spielregeln!
- Keine Bäume mit Nägeln o.ä. beschädigen, keine künstlichen Materialien zur Befestigung von Caches, kein Müll hinterlassen
- Nachtcaches bedürfen grundsätzlich der Genehmigung des Waldbesitzers
- Genereller Mindestabstand von 500m zwischen den Caches, diese möglichst nah an Waldwegen und Pfaden
- Forstliche- oder jagdliche Einrichtungen sind tabu
- Während der Holzernte herrscht Betretungsverbot
Quelle: Regeln für naturverträgliches Geocaching in Rheinland-Pfalz
Summa summarum eine lange Liste mit Einschränkungen, die beileibe nicht jedem schmecken wird. Wir sind mit unserem Hobby allerdings zu Gast in der Natur und verstecken unsere Caches auf fremdem Grund und Boden. Diese zwei Punkte sollten uns dazu veranlassen, die extra für (oder wegen) uns (!) Geocacher aufgestellten Regeln einzuhalten.
Ein Satz am Ende möchte ich hier besonders hervorheben:
Wenn du die zuvor erläuterten Verhaltensregeln beachtest, gilt im Staatswald von Rheinland-Pfalz die Zustimmung des Waldbesitzers zum Legen des Geocaches als erteilt.
Quelle: Regeln für naturverträgliches Geocaching in Rheinland-Pfalz
… und füge noch ein „Ansonsten hat der Geocache keine Genehmigung und ist im Sinne von Groundspeak nicht guidelinekonform“ an.
Bleibt am Ende nur das Problem, dass man nicht direkt erkennen kann ob man sich nun in einem Staats- oder Privatwald befindet, denn die hier aufgestellten Regeln gelten (leider) nur für den Staatswald. Informationen zu den Besitzverhältnissen erhält man erst, wenn man das zuständige Forstamt anschreibt und das dürfte selbst in der Zeit, in der der Hype um Geocaching langsam abschwächt, immer noch zu sehr vielen Anfragen führen.
Es wäre in unserem Interesse wenn auch die für dieses Bundesland zuständigen Reviewer – einen schönen Gruß an dieser Stelle – ein Auge darauf haben und vielleicht bei der Veröffentlichung von Caches in Waldgebieten auf dieses Regelwerk in den Publishnotes hinweisen würden.
Denn so ganz verkehrt sind diese Regeln nicht, das muss man sich selbst eingestehen. Oder denkt hier ernsthaft noch jemand, dass man wie noch vor 10 Jahren alles bedosen und Geocaching im „Nach mir die Sintflut“-Stil betreiben kann, ohne dass sich ernsthaft jemand darum schert?
Wo ein Cache liegt, braucht es keinen Zweiten in unmittelbarer Nähe
Weise Worte, zumindest wenn man über die eigene Statistik hinaus noch zu denken vermag – Quelle: Regeln für naturverträgliches Geocaching in Rheinland-Pfalz
Bildquelle: Pixabay
Dienstag, 26. Juni 2018 8:18
Auf Wunsch habe ich ein paar Kommentare gelöscht und bitte künftig die Differenzen, die mit dem Thema nichts zu tun haben und nicht öffentlich ausgetragen werden sollten, direkt miteinander zu klären.
Vielen Dank
Samstag, 23. Juni 2018 18:45
„Ansonsten hat der Geocache keine Genehmigung und ist im Sinne von Groundspeak nicht guidelinekonform“
GS hat doch gar kein Interesse seine Guidelines durchzusetzen, daß wurde viele „interesante“ Caches in Frage stellen und die zahlende Kundschaft verschrecken.
Ich habe mal einen NC hinterfragt, natürlich war der nicht von der Forstbehörde genehmigt, O-Ton von GS „…der Eigentümer solle sich an GS wenden wenn ihn der Cache stört…“ ???
Alles klärchen.
Donnerstag, 21. Juni 2018 18:11
@FMercier: Ah, ok. Dann hab ich das missverstanden.
Donnerstag, 21. Juni 2018 17:52
@JR849
das Gegenteil von der generellen Erlaubnis als „streng“ zu bezeichnen empfinde ich als doch recht freundlich und trifft die Erlaubniseinholung so gut wie gar nicht – klar gibt es auch freundliche Zeitgenossen aber der von mir erlebte Normalfall sind hochrote Köpfe und pochende Schläfen, wenns ums Geocaching oder gar ums Klettern geht…
sein wir doch mal ehrlich: der freundliche Kletterer, der keine Spuren hinterläst, an den erinnert sich doch niemand, war doch eher langweilig – aber der Panzercacher, der mit seinem Geländewagen um jeden Preis bis an den Cache fährt und beim Klettern vielleicht auch noch dicke Äste abbricht, das ist doch eher was, an das man sich erinnert – so ist es auch kein Wunder, das Geocaching oder Klettern oder Mountainbiken eher schlecht in der Öffentlichkeit wegkommt – wer gibt da schon freiwillig ne Erlaubnis raus???
einen quasi Todesstoß fürs Klettern als nur „streng“ bezeichnen… wenn du meinst…
Donnerstag, 21. Juni 2018 15:51
Ich frage mich, ob die 500 Meter auf alle physischen Stationen zutreffen oder nur auf Finals / die Listingskoordinaten? Ich habe jetzt mal ne Mail an die Landesforsten geschrieben :).
Donnerstag, 21. Juni 2018 15:35
@FMercier: Dann ist das Regelwerk für RLP also strenger, passt doch. Hast du den Kommentar von Röbü vielleicht missverstanden? #grübel
Donnerstag, 21. Juni 2018 15:25
„strenger“???
es ist das totale Gegenteil! …zumindest was das Klettern berifft … in Niedersachsen gehört das zum allgemeinen Betretungsrecht und ist somit grundsätzlich erlaubt!
Quelle:
http://ig-klettern-niedersachsen.de/wp-content/uploads/2016-01-14-ML-an-LK-Auslegung-NWaldG-Betretensrecht.pdf
Donnerstag, 21. Juni 2018 12:38
Das Regelwerk scheint strenger zu sein, als das von unseren Landesforsten in Niedersachsen (im Artikel verlinkt). Aber die Punkte sind durch die Bank sinnvoll, auch wenn der eine oder andere Rheinland-Pfälzer darüber murren wird.
Ob die „500m Regel“ eingehalten wird, wage ich mal zu bezweifeln.
Es bleibt abzuwarten, wie die lokalen Reviewer künftig damit umgehen.