Straßenkappe als Versteck für Geocache

Wer als Owner „kreativ“ sein und seine Dose nicht nur unter eine Wurzel klemmen möchte, der stößt bei der Suche nach Ideen vielleicht auf eine Straßenkappe (auch Schieberkasten, Hydrantenkasten, Schieberkappe) aus Plastik oder Gusseisen.
Auf den ersten Blick tatsächlich ein perfektes Versteck für einen Geocache, aber nur auf den ersten Blick.
Auf Ebay bekommt man diese mit etwas Glück schon für 10-15 Euro inkl. Versand und manch Verkäufer wirbt mit der hohen Sicherheit vor „Unwissenden“.

Das Versteck lässt sich in zahlreichen Umgebungen moggelsicher platzieren

Quelle: Ebay

31 verkaufte Straßenkappen allein bei diesem, vergleichsweise überteuerten, Angebot:

strassenkappe
Quelle: Ebay – Ins Bild klicken für Großansicht

Keine Frage, vermutlich dürfte nicht jede der verkauften Straßenkappen beim Geocaching zum Einsatz kommen, aber wohl doch einige. Der geneigte Geocacher kauft sich selbstverständlich auch gleich den Klappspaten, welchen man für solche Zwecke in nahezu jedem x-beliebigen Geocaching-Shop bekommt… ohne sich auch nur im Ansatz Gedanken darüber zu machen, dass man beim Geocaching, sowohl als Owner, als auch als Cacher, auf solche Dinge verzichten sollte.
Auch wenn die Auslegung der Guideline bezüglich vergrabener Caches manchmal zu fast schon hanebüchenen Auswüchsen führt und das Thema hier schon vor zwei Jahren behandelt wurde, man kann es nicht oft genug sagen/schreiben/empfehlen: Den Spaten sollte man als Geocacher tunlichst stecken lassen… am Besten gleich im Regal des Shopbetreibers, der hier zum Verstoß gegen die Guidelines anstiftet*. Groundspeak spricht in dieser Sache nämlich immer noch eine deutliche Sprache:

Geocaches are never buried, neither partially nor completely.
If one has to dig or create a hole in the ground when placing or finding a geocache, it is not allowed.

Quelle: Guidelines

Graben/Vergraben ist nicht erlaubt – das bezieht sich auf alle(!) Cacher und nicht nur auf Owner – und angesichts des Umstandes, dass immer mehr Geocacher unterwegs und immer mehr Geocaches vorhanden sind, macht man sich, bzw. dem Hobby, mit solchen Aktionen keine Freunde.

Spaten Geocaching

Straßenkappe vergraben -> NEIN!
Seid rücksichtsvoll beim Umgang mit dem Eigentum anderer und nichts anderes ist fremder Grund und Boden. Dies gilt nicht nur für den Einsatz von Klappspaten durch die Spaten unter den Geocachern. Die Eigentümer werden es euch danken, bzw. zumindest nicht übel nehmen. ;-)

* Achtung, bewusst überspitzte und gc.com-lastige Formulierung

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Datum: Freitag, 17. Juli 2015 13:51
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21 Kommentare

  1. 21

    […] geht, ist graben – sowohl zum Verstecken, als auch zum Finden von Geocaches – verboten. Das stimmt auch so, allerdings kann man dem Verbot mit einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers ein Schnippchen […]

  2. 20

    Habe mir aber auch sagen lassen, dass das vom Reviewer abhängig ist, wie der das sieht.

    Was für sich genommen schon ein absolutes Unding ist, aber leider gängige Reviewerpraxis. :wallbash:

    Viele Grüße
    Gerald

  3. 19

    Ja, so verstehe ich das.

    Habe mir aber auch sagen lassen, dass das vom Reviewer abhängig ist, wie der das sieht.

  4. 18

    @OlKenStAk: Danke für die Info. Heißt also auf jeden Fall Erlaubnis vom Grundstückseigentümer notwendig, dann aber möglich.

  5. 17

    Moin,

    hier die Antwort, die ich heute erhalten habe:

    Hallo,

    die Guidelines meinen, dass zum Verstecken und / oder zum Finden, es nicht notwendig sein darf, in der Erde zu graben.
    Dies ist eine der ältesten Regeln der Guidelines und rührt von einen Anforderung, die eine US Parkverwaltung gestellt hat. Alternativ hätten sie Geocaching komplett von Ihrem Gelände verbannt.

    Ein Straßenkappe speziell wäre kein Problem, wenn Du den Erlaubnis des Grundstückbesitzers hättest.

    Viele Grüße

  6. 16

    @OlKenSteAk: Oh, habe in deinem ersten Kommentar das „setze dieses voraus“ überlesen und das „Einverständnis des Grundeigentümers außen vor“ als „keine vorliegende Erlaubnis“ gesehen. #Sorry
    Graben mit Genehmigung, bzw. wenn das Grundstück dir gehört, ist in den Guidelines wie gesagt nicht explizit geregelt bzw. ausgeschlossen.
    Würde mich interessieren was Groundspeak dir geantwortet hat. ;-)

  7. 15

    „Das Einzige, das offen ist, ob bei einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers auch nicht gegraben werden darf. Da kann es durchaus Ausnahmen von dieser Regel geben“

    Was habe ich geschrieben? „…das Einverständnis des Grundbesitzers vorausgesetzt…“

    Habe jetzt mal bei Groundspeak nachgefragt.

  8. 14

    @OlKenSteAk: Nein, das ist kein Unterschied. Du kannst gerne bei Groundspeak nachfragen, die werden dir die gleiche Antwort geben. Graben, egal ob zum Verstecken oder zum Finden des Caches, ist nicht erlaubt.
    Das Einzige, das offen ist, ob bei einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers auch nicht gegraben werden darf. Da kann es durchaus Ausnahmen von dieser Regel geben, aber auch das müsste man bei Groundspeak nachfragen. ;-)

  9. 13

    @JR849 – Nochmal: Es ist ein Unterschied, ob die Dose eingegraben ist („buried“) und für einen „find“ wieder ausgegraben werden muss, oder ob – das Einverständnis des Grundbesitzers vorausgesetzt – zur Installation eines Versteckes zwei Handbreit Erde bewegt wurden.

    Die Auswirkungen sind unterschiedlich. Im ersten Fall endet es in einem umgegrabenen Grundstück, im zweiten ist das Finden und Pflegen der Dose ohne weitere Flurschäden möglich.

  10. 12

    @OlKenSteAk: Da muss ich Widersprechen. Nach den Guidelines soll auch beim Verstecken (Placing) nicht gegraben werden. D.h. das Loch für die Straßenkappe darf erst gar nicht ausgehoben werden. ;-)

    If one has to dig or create a hole in the ground when placing or finding a geocache, it is not allowed.

  11. 11

    Moin,
    ich lasse jetzt mal das Einverständnis des Grundeigentümers außen vor bzw. setze dieses voraus.

    Was die Guidelines betrifft, habe ich allerdings einen Einwand:
    Offensichtlich geht es darum, dass der Cache nicht vergraben und wieder ausgebuddelt werden soll, sprich: Der Klappspaten erforderlich ist, um an die Dose heranzukommen.

    Ob das ein Versteck im Boden mit einbezieht, kann ich der Guideline so nicht entnehmen. Dabei ist mein Verständnis der Guideline sicher nicht „hahnebüchen“.

  12. 10

    @Mystphi: Wenn man genauer sucht findet man noch so einiges aus der Zeit – das Internet vergisst nicht. Hier mal eine kleine Zusammenfassung in einem Artikel zur Geschichte des Geocachings. Vermutlich war auch Ulmer nicht begeistert, aber das ist ohne genaue Recherche schlicht Spekulation meinerseits… deswegen auch „die ersten Geocacher“. ;-)

  13. 9

    Sorry, wenn ich da ein wenig widersprechen muss, JR, aber wenn ich mir das hier durchlese (oder anhöre), dann kann man zumindest für den ersten Geocacher konstatieren, dass er die Aktion von Jeremy durchaus nicht als gewaltsame Übernahme angesehen hat, sondern ganz im Gegenteil.

    Viele Grüße
    Gerald

  14. 8

    @Marschkompasszahl Der Umstand, dass der Grundstücksbesitzer etwas dagegen haben könnte, ist also irrelevant?
    Ich persönlich würde kotzen, wenn mir ein Cacher so ein Ding in die Wiese graben würde und die Anzeige wäre so gut wie sicher. Mit entsprechender Genehmigung sieht das natürlich anders aus, aber die dürften die wenigsten Käufer einholen.

    BTW: Groundspeak schmückt sich zwar mit dem ersten Geocache, gelegt hat ihn aber keiner der CEOs und wenn du die Diskussion vom Anfang der Plattform kennen würdest, wüsstest du um die Ablehnung der ersten „Geocacher“ gegen die „gewaltsame“ Übernahme durch Groundspeak. ;-)

  15. MarschkompasszahlNo Gravatar
    Samstag, 18. Juli 2015 23:35
    7

    Lieber JR,
    auch wenn ich Deine sonstigen Beiträge begeistert lese und diabolisch abnicke – hier muss ich leider widersprechen!
    Ausgerechnet jene Plattform, die als erstes einen „Stash“ vergrub hat heutzutage (vielleicht aus gutem Grunde/ der guten alten Zeit wegen) Verbote gegen das Vergraben. Die anderen Seiten sehen das etwas lockerer.
    Auch ich habe kein Problem damit, wenn so eine Dose eingebracht wird. Wenn das am Wegesrand/ Wiesenhain geschieht, wo auch keine blauen Tafeln darauf hinweisen, sehe ich das unkritisch – eher bin ich noch begeistert, weil jemand mal eine solche Cachebehausung auserkoren, beschafft und verbuddelt hat.
    Filmdose an Telefonsäule oder Petling an Baumstumpf kann jeder. Das hier zeugt schon von ein wenig Überlegung und Investment.

  16. 6

    @Schwanie: Kleiner Hint: Wenn ich Ironie-Tags verwenden würde, könntest du in diesem Artikel keine finden. Oder hätte ich um den Teil am Ende bzgl. Umgang mit fremdem Eigentum welche setzen sollen, weil das eher der Realität entspricht?

  17. 5

    dieser blog ist deswegen so super, weil ich permanent mein gespür für ironie schärfen kann.

  18. 4

    Achja, diese Dinger. Ansich eine tolle Tarnung, aber irgendwie schaffe ich es nicht, eine Dose dort rauszuholen, ohne danach die Hand verschrammt, mit stinkigem Matsch und mindestens 2 Nacktschnecken zu haben. Also bitte nicht einfach einen PETling oder eine Small-Dose da reinschmeißen, sondern noch einen Draht oder ähnliches dran (oder am Deckel festbinden), damit man es rausfischen kann. Nicht jeder hat zierliche Kinderhände…

    Guidelines: die werden auch immer schärfer und die Verschärfung ist nicht immer sinnvoll. Früher war es nur verboten, wenn der Suchende einen spitzen oder scharfen Gegenstand zum ausgraben brauchte. Da waren diese Teile oder eingegrabene Kisten, Tresore etc. unter einem ebenerdigen Deckel überhaupt kein Problem.

  19. 3

    Nanu, seit wann argumentiert denn der Autor mit den Guidelines aus Seattle?

    Ich habe mit dem Eingraben eines solchen Behälters überhaupt kein Problem. Kritisch ist an diesen gußeisernen Dingern IMHO vor allem, daß eine solche Zweckentfremdung Cacher darauf trainiert, auch an echten Installationen herumzufummeln. Selbe Geschichte wie z. B. falsche Nistkästen oder falsche Elektrobauteile.

  20. 2

    @SammysHP: Soweit ich weiß machen die Guidelines in diesem und anderen Fällen nicht zwischen eigenem und fremden Grund keinen Unterschied. Dann wäre es ebenso nicht erlaubt.
    Ob man das allerdings bei Groundspeak so bedacht hat, weiß ich nicht. Im Zweifel müsste man einen Reviewer fragen, der die Entscheidung vermutlich auch nicht ohne weiteres fällen könnte und die Anfrage an Groundspeak weiterleiten würde.
    Interessante Frage, die vermutlich nicht zum ersten Mal auftaucht. ;-)

  21. 1

    Seid rücksichtsvoll beim Umgang mit dem Eigentum anderer und nichts anderes ist fremder Grund und Boden.

    Und wie ist deine Meinung, wenn es sich um den eigenen Grund handelt?