Montag, 29. März 2010 16:55
Mit der neuen Fassung des Bundesnaturschutzgesetzes (1.03.2010) wurden die Schutzzeiten der Fledermäuse geändert.
Alt: 15. November – 15. April
Neu: 1.Oktober – 31. März
Es ist verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen; dies gilt nicht zur Durchführung unaufschiebbarer und nur geringfügig störender Handlungen sowie für touristisch erschlossene oder stark genutzte Bereiche.
Die Möglichkeit Höhlencaches u.ä. zu besuchen, wurde also effektiv um einen Monat gekürzt, dafür können die Caches aber schon demnächst wieder freigegeben werden.
Vielen Dank an Timemurder für den Tip